24 April 2010

Sind Bischöfe besondere Menschen?

Zur Zeit entsteht der Eindruck, dass möglicherweise einige Kirchenoberen den Eindruck haben könnten, dass Ihresgleichen juristisch als auch moralisch gewisse Sonderrechte zustehen, sei es sexuellen Missbrauch, Körperverletzung oder Untreue (im strafjuristischen Sinne) betreffend.

Der Bundestagsvizepräsident formuliert das treffend wie folgt:
Mixas spätes „Ohrfeigen“-Geständnis hat der Kirche nach Auffassung von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) erheblich geschadet. Er hätte sich ein ehrlicheres Verhalten gewünscht, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Offenbar liege bei Mixa eine Art Sonderbewusstsein vor: „Er meinte, durch Amt, durch Weihe sei er etwas anderes als andere Menschen.“ sib/dpa/AFP/ddp
Quelle: tagesspiegel

Dass Bischöfe und andere Kirchenobere gerade keine besondere Menschen sind, versteht fast jeder. Dringend notwendig scheint aber, auch den Kirchenfürsten selbst klarzumachen, dass das so ist - und zwar ganz schnell!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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2 Kommentare:

Cybaer hat gesagt…

Tja nun, es ist allerdings ein grundlegendes katholisches Selbstverständnis, daß die Geistlichen sich diesbezüglich vom gemeinen Volk abheben. Denn die katholische Kirche und ihre Geistlichen, und nur sie, sind im alleinigen Besitz der "göttlichen Wahrheit". Und auch nur sie können während des Abendmahls den Wein und die Oblate in das Blut und das Fleich Christi verwandeln (das ist ja nicht so dahin gesagt, sondern elementarer Glaubensgrundsatz, der ja auch die Ökumene ein wenig "behindert").

Das Positive an den ganzen Affären: Schön, daß durch die vielen Kirchenaustritte dieser eingebildete, sexuell hochgradig disfunktionale und amoralische Haufen langsam aber sicher kleiner wird, auch wenn der gerechte Weg zur bedeutungslosen Sekte noch ein weiter ist ...

Matthias hat gesagt…

Irgendwann wird auch dem letzten Beobachter klar sein, dass diese Organisation ein Sammelbecken für sexuell disfunktionale Menschen ist und Mitglieder dieses Vereins, egal in welcher Funktion sie dort stehen, sich fragen lassen müssen, ob sie auch unter krankhaften oder strafrechtlich relevanten sexual- und/ oder Sozialisierungsstörungen leiden, die bisher unbehandelt blieben und ggf. eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Kirchenläuten ist die Erinnerung daran, dass grade wieder ein Kind von einem Geistlichen mißbraucht wird.

 

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