13 April 2010

Terminabsprachen und Sturköppe

Gut, dass viele Strafrichter wie selbstverständlich anzuberaumende Hauptverhandlungstermine mit den Verteidigern fernmündlich abstimmen. Blöd, wenn dann wochenlang keine Ladung kommt und deshalb die Termine anderweitig belegt werden müssen und dann nach, wie heute geschehen, 9 Wochen eine Ladung eintrudelt  mit der Folge einer unauflöslichen Terminkollision.

Und wenn dann beide Richter auf "stur" schalten (O-Ton: Was interessiert mich der Kollege beim Landgericht XYZ!) entstehen Probleme, die leicht hätten vermieden werden können, wenn zeitnah nach einer Absprache auch die Ladung verfügt und abgesandt werden würde.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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5 Kommentare:

Dante hat gesagt…

Hmm, die Probleme hätte man sicher auch vermeiden können, wenn man schlicht den abgesprochenen Termin im eigenen Kalender blockiert hätte. Dafür erfolgt doch die Absprache.

Wie oft ist es denn schon vorgekommen, dass ein abgesprochener Termin dann doch nicht terminiert wurde?

ra kuemmerle hat gesagt…

@dante: Schön, dann hat man einen Termin notiert, teilt den nachfolgend ladenden Gericht die Terminkollision mit, welches dann (Anwälte lügen schließlich wie gedruckt) die Ladung sehen will, die man aber nicht hat. Klingt nach einer Menge Spass....

Anonym hat gesagt…

Ich sehe das genauso wie Dante. Bei lange im voraus terminierten Sachen kommt es zwar mitunter vor, daß die schriftliche Ladung Monate auf sich warten läßt. Ich habe es aber noch nie erlebt, daß ein telefonisch abgesprochener Termin ohne weitere Mitteilung entfallen ist. Ich halte telefonisch abgesprochene Termine immer frei.

Das Problem, daß ein anderes Gericht die Ladung sehen will, stellt sich ebenso wenig. Der Sachverhalt ist mit zwei Zeilen und Angabe des Aktenzeichens dargetan. Falls der andere Richter Zweifel hat oder ihm die Terminskollision gleichgültig ist, können seine Kollegen in einem Ablehnungsgesuch lesen, welche kleinkarierten Probleme er hat.

Werner Siebers hat gesagt…

@dante Es handelte sich um Termine, die ausdrücklich durch eine kurzfristige Ladung erst bestätigt werden sollten nach Rücksprache mit anderen Beteiligten.

Dass vorab vorsorglich abgesprochene Termine entfallen, geschieht nicht selten.

Werner Siebers hat gesagt…

@anonym: Respekt vor Ihrer Geduld, wenn Sie aber pro Jahr zumindest 3 bis 4 Großverfahren mit deutlich mehr als 10 Verhandlungstagen bearbeiten, läuft das nicht so, wie Sie sich das vorstellen.

Eine Kammer eines Landgerichts teilte mir z.B. im Januar mit, es mögen sämtliche Dienstage und Donnerstage bis zum Jahresende geblockt werden, 10 Tage vor Ostern kam dann die Mitteilung, dass Dienstag und Donnerstag vor Ostern ausfällt.

Ich bin gespannt auf Pfingsten!

 

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