17 April 2010

Zwang zum Kulturstrick?

Das ist mir schon lange nicht mehr passiert. Der Herr Vorsitzende teilt mir mit, dass er mich doch zukünftig in der Hauptverhandlung gern mit einer weißen Krawatte sehen möge, dass ich (seit Jahren! übrigens) gar keine trage, missfällt ihm sichtlich.

Nun interessiert, ob es denn Vorschriften für das Tragen dieses überfüssigsten Kleidungsstückes der Welt für Anwälte bei Gerichtsverhandlungen, dazu noch in blütenreinem Weiß!, gibt.

Die Antowrt ist: Nein! (Berlin?) Weiß schon mal gar nicht, und wenn ich mir diese eigelbbekleckerten Grauschleierträger an den Hälsen anschaue, wundere ich mich, dass die nicht alle tief nach vorne gebeugt gehen, bei dem Dreck, den sie da über Jahre in ihrem Kulturstrick gesammelt haben, und tatsächlich glauben, das Ding sei noch weiß.

Und dann gibt es noch § 20 BORA (Bundesrechtsanwaltsordnung), dort wird ausdrücklich NUR! das Tragen von Roben (das sind diese schwarzen Säcke) vorgeschrieben, und zwar NUR!, wenn es üblich ist. Von hängenden Phallussymbolen, dazu noch in einer bestimmten Nichtfarbe: keine Rede.

Gut, ich stecke mir bei einigen Altvorderen so ein Ding (nicht in Weiß!) in die Tasche, damit im Zweifelsfalle nicht der Mandant darunter leidet, dass man etwas von mir verlangt, was noch nie (für den Rechtsanwalt) vorgeschrieben war; aber so ganz ernst nehme ich dieses Ansinnen trotzdem nicht. 

Und manchmal überrascht, wer worauf warum Wert legt.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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9 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Ich trage zwar zu Verhandlungen immer eine Krawatte, aber prinzipiell keine weiße. Es ist mir einfach unangenehm, wenn ich auf dem Weg zum Saal für einen Richter oder Staatsanwalt gehalten werden könnte.

Anonym hat gesagt…

aber wenn der Amtsrichter seine weisse Krawatte zuhause vergißt und ohne verhandelt, dann beschweren sich garantiert einige Anwälte beim Direktor oder Präsident, auch wenn diesem immer egal ist, wie die Anwälte erscheinen

Werner Siebers hat gesagt…

@RA Eickelberg: Guter Ansatz! Wenn ich nochmal angesprochen werden sollte, werde ich das hohe Gericht fragen, ob man nicht befürchtet, dass man mit mit auf einer Ebene gesehen wird, wenn ich den Schniepel anziehe; dann wird man dankend ablehnen.

Trick17 hat gesagt…

Und dann bitte noch rasieren und zum Friseur. So klappt es mit dem Ausstieg aus Hartz IV.

Werner Siebers hat gesagt…

@Trick17 Lieber Hartz IV als Ego verkaufen.

Peter Hesse hat gesagt…

schlimm sieht es aber auch aus wenn die kollegen eine uralte ,vielleicht zwanzig jahre alte krawatte ummachen.die wird dann wahrscheinlich zu hause nicht mal auseinandergemacht,sindern weil nur mutti den windsorknoten kann so in den schrank gehangen.dann wirklich lieber keine.
allerdings mache ich meinen schlips eigentlich nur für die mandanten um, nicht daß die meinen,daß der prozeß nur verloren ging,weil ich nicht "ordentlich" ghekleidet war

Christian hat gesagt…

@ Anonym

Ich würde mich im Leben nicht beim Direktor/Präsidenten beschweren, weil der Richter seine Krawatte vergessen hat. Und ich kenne auch keinen Kollegen, der sich so verhalten würde.

Südländer hat gesagt…

Für den Amtsrichter noch eine kleinkarierte Krawatte als Geschenk?
http://www.aldi-sued.de/de/html/offers/2867_18941.htm

Anonym hat gesagt…

Da passt doch der alte Witz wieder:
Was ist der Unterschied zwischen einem Kuhschwanz und einer Krawatte?

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V






Der Kuhschwanz bedeckt das ganze Ar***l**h.



Grüße von einem, der auch manchmal zwangsweise eine tragen muss...

 

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