23 März 2009

Befangenheits-Kapriolen in Koblenz

Ein neues Kapitel in der KoStPU (Koblenzer Strafprozessunordnung) wurde aufgeschlagen:

Sinngemäß hat das Landgericht Koblenz heute im Bulgari-Verfahren einen Befangenheitsantrag einer Angeklagten u.a. deshalb als unbegründet zurückgewiesen, weil eine bestimmte beanstandete Äußerung der abgelehnten Vorsitzenden gegenüber den Verteidigern und nicht gegenüber der Angeklagten abgegeben wurde.

So nach dem Motto, wenn der Richter einem Angeklaghten sagt, er sei ein Schwein, dann könnte das die Besorgnis der Befangenheit begründen, nicht aber, wenn der Richter einem Verteidiger sagt, dass der Mandant ein Schwein sei.

Wieder was dazugelernt!

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