25 März 2009

Landgericht Darmstadt verurteilt wegen sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge zu neun Jahren

Nicht gefolgt ist das Landgericht Darmstadt heute der Argumentation der Verteidigung, die meinte, der Angeklagte könne wegen der Tötung einer Bekannten nicht verurteilt werden.
Im Prozess um die brutale Tötung an einer Internetbekanntschaft ist der 47-jährige Angeklagte vom Darmstädter Landgericht zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Richter sprachen den Mann am Mittwoch des sexuellen Missbrauchs mit Todesfolge und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Laut Gericht hat er eine 44-jährige Frau aus Mühlheim unter Drogen gesetzt und anschließend schwer misshandelt. Die Anklage hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte in den Hauptanklagepunkten auf Freispruch plädiert.

Die Darmstädter Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann der bewusstlosen Frau mehrfach gewaltsam Gegenstände in den Unterleib gestoßen hatte, so dass sie in der Nacht zum 25. April 2008 ihren inneren Blutungen erlag. Zuvor hatten der Angeklagte und die Frau große Mengen Ecstasy-Pillen genommen. Kennengelernt hatten sich Täter und Opfer im Internet.

Der 47-Jährige hatte während des Prozesses behauptet, er habe aufgrund des massiven Drogenkonsums Erinnerungslücken. Sein Anwalt plädierte hinsichtlich der Tötung auf Freispruch. Sein Mandant könne höchstens für das Beschaffen des Rauschgifts bestraft werden.

Quelle: ddp

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Abartiger Typ. Abschaum.

 

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