Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Frage des Vorliegens eines dringenden Tatverdachtes ist eine der ureigensten Aufgaben eines Haftrichters.
Nicht immer entsteht der Eindruck, dass diese Auseinandersetzung tatsächlich auch ausführlich stattfindet, im Gegenteil, hin und wieder vermuten Betroffene, dass gerade in diesem Verfahrensstadium eher nach dem weltbekannten Motto "im Zweifel für den Staatsanwalt" entschieden wird.
Nicht immer entsteht der Eindruck, dass diese Auseinandersetzung tatsächlich auch ausführlich stattfindet, im Gegenteil, hin und wieder vermuten Betroffene, dass gerade in diesem Verfahrensstadium eher nach dem weltbekannten Motto "im Zweifel für den Staatsanwalt" entschieden wird.
Anders jetzt erfreulicherweise in Braunschweig:
Nur einen Tag nach Bekanntwerden des Sexualverbrechens an einer 70-jährigen Rentnerin konnte die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen.
Gestern Mittag wurde der Mann auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der Haftrichter sah bei dem derzeitigen Ermittlungsstand jedoch keinen dringenden Tatverdacht. Deshalb wurde der Beschuldigte nach eingehender Prüfung am Nachmittag wieder auf freien Fuß gesetzt.
"Es gibt eine Reihe von Indizien, die einen Tatverdacht begründen, zurzeit aber wohl nicht ausreichend sind", erklärt Polizeisprecher Joachim Grande. Polizei und Staatsanwaltschaft führten ihre Ermittlungen allerdings weiter hinsichtlich einer möglichen Täterschaft des Verdächtigen sowie auch in alle anderen Richtungen.
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