Eine Affäre der Ehefrau während der Ehe kann sie bei einer späteren Trennung den Unterhalt kosten. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere, so die Richter.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.
Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, sodass eine intakte Ehe vorgelegen habe.
04 März 2009
Fremdgehen kann teuer werden
Das OLG Zweibrücken hat deutliche Worte gefunden für den Fall, dass ein Ehepartner schon während einer intakten Ehe eine intime Affäre beginnt.
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5 Kommentare:
Sehr kluger Ansatz, denn welcher Mann möchte sich in dieser post-feministischen Phase schon mit solchen Launen und egozentrierten Selbtverwirklichungsanwandlungen in der Ehe die Launen der Partnerin diktieren lassen müssen. Wer nicht mehr in der Lage ist, die Pflichten einer Ehe zu berücksichtigen, muss auch für sich zumindest die finanziellen Risiken tragen, verursacht der jeweilige Partner doch auch oft emotionale Schäden.
wird jetzt das Schuldprinzip über die existenzielle Hntertüt wieder eingeführt?
Warum nicht gleich die Scharia?
@Anonym Wie sollte es denn sonst sein, wenn die hurende Ehefau an der Zerrüttung doch Schuld trägt?
Ich bin kein Experte für Familienrecht, aber das klingt nach einer Entscheidung contra legem.
Die seinerzeitige Reform des Eherechtes (war das in den freiheits- und von anderen Lebensgemeinschaftsformen träumenden 70ern?) sollte ja gerade die Schuldfrage abschaffen.
Und: Die Zerrütung einer Ehe kann auch von einem Partner alleine empfunden werden - soll er dann lebenslang aus ökonomischen Gründen Sklave der Beziehung bleiben oder ins Kloster gehen?
Zu anonym: Welche Bezeichnung ist eigentlich bei fremdgehenden Ehemännern angemessen - eine Entsprechung für "huren" ist mir nicht eingefallen - eine Frage für emanzipatorische Sprachwissenschaftler?
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