22 März 2009

Und sie wissen doch nicht, was sie tun

Ich will mich gar nicht beklagen, die Rechtsanwaltskammer hat im Sinne ihrer Kammermitglieder entschieden, denen von einer JVA vorgeworfen worden wurde, in Untersuchungshaft einsitzenden Mandanten "visitenkartenähnliche Gegenstände" (Magnet-Visitenkarten) übergeben zu haben.

Die Kammer sah darin kein Problem, nachdem sie die Angelegenheit nach eigenen Angaben ausführlich beraten hatte.

Dumm nur, dass nach dieser ausführlichen Beratung in der Stellungnahme gegenüber der JVA von Strafgefangenen und von ganz normalen Visitenkarten die Rede ist - sechs, setzen, Thema verfehlt!

Vielleicht macht es doch Sinn, sich vor einer ausführlichen Beratung zunächst darüber zu informieren, worum es überhaupt geht.

3 Kommentare:

Tobias Feltus hat gesagt…

Nicht zu vergessen, dass nun ja auch die Frage der Frankiermaschine und die Tatsache, dass Briefe des Verteidigers nur mit einer normalen Briefmarke frei gemacht sind, zu klären sein wird.

Anonym hat gesagt…

ist eine "Magnet-Visitenkarte" das was ich denke, das es ist?

Werner Siebers hat gesagt…

Es ist eine Visitenkarte, die magnetisch ist, damit man sie z.B. an einen Kühlschrank "bappen" kann, also kein Ausbruchswerkzeug oder etwas anderweitig Gefährliches.

 

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