Fernsehgeräte mit einem Flachbildschirm dürfen nicht von Untersuchungshäftlingen in der Zelle genutzt werden. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung und bestätigte damit in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Hagen. Die zuständige Justizvollzugsanstalt (JVA) hatte zuvor einem Untersuchungshäftling die Nutzung eines Fernsehgerät mit Flachbildschirm in dessen Zelle untersagt.Die OLG-Richter argumentierten, dass Fernseher mit einem Flachbildschirm im Gegensatz zu herkömmlichen Röhrengeräten aufgrund vorhandener Multimediafunktionen eine Vielzahl abstrakter Missbrauchsmöglichkeiten gerade im Hinblick auf Datenübermittlung und Datenspeicherung böten. Die Benutzung von Elektrogeräten mit Datenverarbeitungs-, -übermittlungs und -speicherfähigkeiten laufe dem Zweck der Untersuchungshaft sowie der Anstaltsordnung zuwider, weil die gespeicherten oder übertragenen Daten in der Anstalt mit zumutbarem zeitlichen Aufwand nicht hinreichend kontrolliert werden können, hieß es. (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.02.2009 - 2 Ws 360/08)
Quelle: ddp
4 Kommentare:
Ob es wohl Sinn macht, den Richtern zu erklären, was es mit diesen merkwürdigen, summenden Kisten auf sich hat, die unter manchen Schreibtischen herumstehen und wodurch sie sich von den Fernsehgeräten unterscheiden, die auf diesen Schreibtischen stehen?
Ist die von-der-leyenhafte IT-Kompetenz ansteckend?
Seit der Kollege Burhoff in Hamm entschwunden ist, sind leichte Qualitätsabsenkungen nicht auszuschließen.
In einem Röhrengerät hat man doch viel mehr Platz was zu verstecken?
Die Richter waren vielleicht verwirrt, weil digitale Bilderrahmen, iMacs, Tablet-PCs, Flachbildschirme und -fernseher sich so ähnlich sehen.
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