22 März 2009

Interessenverwechselung

Da ist die Frau Amtsrichterin aber bei der Frage, was in wessen Interesse ist, ein wenig durcheinander gekommen.

Sie schreibt:

... hat mir Ihr Büro mitgeteilt, dass Sie an meinen beiden Sitzungstagen voraussichtlich bis Ende des Jahres aufgrund eines großen Verfahrens ... verhindert sind.

Ich möchte daher im Interesse Ihres Mandanten und Ihrem Interesse in diesem Verfahren einen anderen Pflichtverteidiger bestellen.

Hellseherin muss sie wohl sein, meinen Mandanten hat sie nicht gefragt, mich auch nicht. Woher sie unsere Interessen kennt, weiß nur sie.

Und dass auch ein Schöffengericht an außerplanmäßigen Sitzungstagen verhandeln kann, weiß ich. Mal sehen, wann sich eine Schnittmenge des Wissens herauszubilden ankündigt.

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