Das Bundesverfassungsgericht hat gegen einen Autofahrer eine Missbrauchsgebühr verhängt, weil er wegen eines Knöllchens über fünf Euro Verfassungsbeschwerde erheben wollte. Nun muss der Mann, der in Freiburg falsch geparkt hatte, zusätzlich 200 Euro berappen. Zur Begründung hieß es in dem Beschluss, die Klage des Mannes sei "ohne jede verfassungsrechtliche Substanz". Das Gericht müsse es deshalb nicht hinnehmen, "dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden".
27 März 2009
Missbrauchsgebühr für Knöllchenquerulanten vom Bundesverfassungsgericht
Damit Emely schon mal weiß, wie es geht:
Quelle: oberhessische presse
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