Nach 15 Minuten Pause standen dann knapp 200 Tagessätze als Gesamtstrafe im Raum, wobei die Staatsanwältin von einer Tagessatzhöhe von mindestens 15,00 € ausging, ein Gesamtergebnis, mit dem mein Mandant möglicherweise hätte leben können.
Doch jetzt schaltete sich die Vorsitzende ein und teilte der Staatsanwältin der Fairness halber mit, dass bei den Einkommensverhältnissen des Angeklagten bei diesem Gericht nur mit einer Tagessatzhöhe von 10,00 € zu rechnen sei.
Jetzt konnte ich mich entspannt zurücklehnen, es war klar, dass jedenfalls weniger herauskommen würde, als der Mandant sich in seinen kühnsten Träumen erwünscht hatte. Es wurden letztlich 170 Tagessätze a' 10,00 €.
Es hat sich mal wieder gelohnt, bei etwas verfahrenen Sachverhalten vor Beginn der Beweisaufnahme in die Offensive zu gehen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Lebt der Mann von der Arge? Wie sind eigentlich die Tagessatzhöhen bei Arge Bezieher alleinstehend, mit einem oder 2 Kinder so allgemein. Interessiert mich da gefragt, ich arbeite für die Obdachlosenhilfe ehrenamtlich.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/02/03/nur-geringe-geldstrafe-bei-niedrigem-einkommen/
http://www.strafrecht-online.de/inhalte/strafmasstabelle-strafzumessung-geldstrafe/tagessatzhoehe-geldstrafe/hartz-iv-empfaenger/
Vielen Dank, werde ich ausdrucken und an die Streetworker verteilen bzw. mal ein Einspruchsmuster wegen der Tagessatzhöhe entwerfen.
Bei vielen Kinder unter Abzug des Regelbedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle muessten Schwarzfahrer dann bei negativem Einkommen noch was raus bekommen ;-)
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