15 März 2012

Auf die Wahrheit kommt es nicht an!

Der Mandant erklärt mir ausführlich, dass das einzig Wichtige für ihn sei, dass in seinem Strafverfahren die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Als ich ihm erkläre, dass er sich das abschminken soll, weil Grundlage eines Strafurteils nicht "die" Wahrheit sondern allein die Überzeugung des Gerichtes ist, die eher selten etwas mit "der" Wahrheit zu tun hat, wird er nachdenklich.

Gut, sagt er zum Schluss, wenn keinen die Wahrheit interessiert hoffe ich wenigstens auf eine milde Überzeugung.

Sein Wunsch in des Richters Ohr.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Eigenartig. Normalerweise setzen Mandant und Strafverteidiger alle Energie daran, dass die Wahrheit gerade nicht ans Licht kommt.

Werner Siebers hat gesagt…

Doch, wenn der Angeklagte unschuldig ist.

Rolf Schälike hat gesagt…

Nicht die Überzeugung des Gerichts entscheidet, sondern der Wunsch, das Bedürfnis nach einer Überzeugungstat. Die Richter sind Täter, die Anwälte Gehilfen.

kj hat gesagt…

Als Zeuge habe ich das auch schon verblüfft erlebt, das das Gericht mir unmissverständlich zu erkennen gab, das ich nur auf dessen Fragen zu antworten habe, so dass ich das Wissen um die Täterschaft des Angeklagten für mich behalten durfte bzw. musste. Als es in einem anderen Fall gegen einen Anwalt ging, wurde meine Aussage einfach ignoriert, weil sie nicht zum Anklagevorwurf passte, obwohl ich keinen Grund zur Lüge hatte.
In einem dritten Fall kitzelte ein Richter aber wirklich den Sachverhalt aus einem heraus, der war nun echt gut.

 

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