Pflanzen zu düngen ist insbesondere im beginnenden Frühjahr die Passion eines jeden Gartenbesitzers. Aber, wenn man dann den eigenen Strahl des pastösen Ausscheidungsproduktes der Wirbeltiere dazu benutzt, kann das juristisch zum Problem werden und zur Kündigung der Wohnung führen.
Ein Mann aus Köln hat ständig in den Garten seiner Mietwohnung uriniert und damit die anderen Mieter des Hauses belästigt, sodass er jetzt aus seiner Wohnung ausziehen muss.Dies entschied ein Kölner Amtsrichter am Freitag. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass der Mann den Hausfrieden in dem Mehrparteien-Haus nachhaltig gestört habe und die Belästigung der Nachbarn den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtige. Die Klage war durch den Vermieter der Erdgeschosswohnung eingereicht worden, nachdem der Mann auch nach einer Abmahnung weiterhin in den Garten uriniert hatte. Selbst in der Woche, in der die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht stattfinden sollte, wurde der Angeklagte wieder beim Verrichten der Notdurft im Garten gesehen, der Richter sah daher von der Gewährung einer Räumungsfrist ab.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
pastöse Ausscheidungsprodukte & urinieren passen nicht so ganz zusammen - zumindest bei der regulären Anatomie der Vertebrata .. ?
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