10 März 2012

Sie wissen alles ...

... aber nur wenig über die Rechtsprechung des "eigenen" Oberlandesgerichtes.

So sind sie, nicht alle, aber viele. Die Amtsrichter in Strafsachen, kleine Könige in ihrem Sprengel, herablassend über die Vorsitzenden der für sie zuständigen Berufungskammern, von denen sie meinen: zu milde, zu doof, eigentlich völlig inakzeptabel.

Und höchst beleidigt, wenn dann mal eine Sprungrevision dazu führt, dass ihnen das Oberlandesgericht unter Hinweis auf die schon seit Jahren gefestigte Rechtsprechung aufzeigt, dass sie weder allwissend noch unfehlbar sind.

Schade eigentlich, dass ausgerechnet die, die es am nötigsten hätten, sich am wenigsten ändern bzw. einsichtig sind, wenn ihnen mal die Grenzen ihrer vermeintlichen Allmacht aufgezeigt werden.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

kj hat gesagt…

Mein Jurastudium liegt zwar was zuruec, aber ich meine gelernt zu haben, dass ein Verweis auf Rspr. nich die eigene Begrendung ersetzt und im Gegensatz zum angloamerik. Recht kein Bindung der Richter an die Rspr ihres OLG besteht, sie also durchaus einem anderen OLG oder sogar ihrer eigenen Meinung folgen koennen.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de