23 März 2012

Unfreundlichkeit? Oberflächlichkeit? Garstigkeit? Im Amtsgericht Braunschweig setzt man auf Besucherfeindlichkeit


Das Amtsgericht Braunschweig erlaubt sich den Luxus mehrerer Fahrstühle in mehreren Bereichen. In dem Bereich, in dem sich fast alle Verhandlungssäle befinden, gibt es zwei Fahrstühle.

Bei einem von beiden gab der gute Fahrstuhlgeist seinen Dienst auf - vor ca. drei Wochen. Nach außen erkennbar geschah nichts, nicht mal ein Hinweis am Fahrstuhl, dass er defekt ist und wo sich ein anderer Fahrstuhl befindet.

Dann in der letzten Woche, der zweite Fahrstuhl gibt seinen Geist auf! Murpheys Gesetzt? Vielleicht.

Aber es ist schon eine bodenlose Frechheit den Besuchern gegenüber, seinen es nun Parteien, Zeugen, Angeklagte oder Rechtsanwälte oder wer auch immer, sich auf der faulen Haut zurückzulehnen und auf die Osterferien zu warten und sich nicht darum zu kümmern, diesen Zustand abzustellen.

Wer auch immer dafür verantwortlich ist, es nicht in den Griff zu bekommen, für zeitnahe Reparaturen zu sorgen, er sollte ab sofort persönlich in den Gängen stehen und gehbehinderte die Treppen hochtragen oder was auch immer für Lösungen anbieten. Aber bitte nicht delegieren, dass Sie das nicht können, haben Sie nun schon zur Genüge bewiesen.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

6 Kommentare:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Unterbrechung, hilfsweise Aussetzung beantragen, bis das Ding repariert ist.

Haens hat gesagt…

Verzeihen Sie die Direktheit, aber haben Sie nach Ihrem Unfall tatsächlich eine bleibende Behinderung?

Anteilnahmsvoll, ebenfalls behindert, nach Mopedunfall...

Lore hat gesagt…

Es ist schon etwas grotesk, dass es in einem „Hause des Rechts“ offensichtlich unbekannt ist, dass Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung gehören.

Normalerweise gehört dazu ein Servicevertrag mit einer zugelassenen Firma, die vorgeschriebene Wartungen regelmäßig durchführen und bei einer Havarie auch sofort zur Stelle sind.

Solche Firmen gibt es mit Sicherheit auch in Braunschweig, aber dazu gehört natürlich auch eine helle Verwaltung, die solche Vorschriften kennt und einhält.

Anonym hat gesagt…

auch wenn es beim konkreten Gericht nur wenig helfen wird, aber vielleicht in anderen Situationen hier die App für den Apple-Fan.
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Auch wenn ich nur ne Weile an "Krücken" gehen durfte, man sieht die Welt dann schon mit anderen Augen.

Mal ne Anfrage das Justizministerium gestellt warum behinderten grundsätzlich der Rechtsschutz durch das Gericht verwehrt wird?

RA Munzinger hat gesagt…

Es gibt eine EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit. In Niedersachsen wurde 2002 eine Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz eingebracht, der allerdings in den Mühlen der Ministerialbürokratie hängen geblieben ist.

Das Bundesgleichstellungsgesetz gilt nur für Bundesbehörden.

Da hilft wohl nur noch ein Wink mit dem Gartenzaun auf Art. 3 III 3 GG.

Aber so ist der Staat in vielen Bereichen, Anspruch und Wirklichkeit klaffen himmelweit auseinander.

Werner Siebers hat gesagt…

@haens Ob es bleibt, weiß bei einer Nervenschädigung niemand. Zur Zeit jedenfalls bin ich noch ein Entugin (ich laufe wie eine Mischung von Pinguin und Ente). Zum Teil brauche ich einen Rollator. Im Amtsgericht Braunschweig gab es dann noch einen völlig abgedrehten Architekten, der die erste Stufe der Hauptinnentreppe geländerlos gestaltet hat, so dass das als weitere Schwierigkeit dazukommt.

Aber das interessiert offenbar niemenden von den Verantwortlichen, jedenfalls tut sich bisher nichts!

 

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