23 März 2012

Kiffen ist nicht strafbar

Ok, als Anwalt/Anwältin hasst man sie oder man heiratet sie, die Lehrer/Lehrerinnen. Wenn man sie heiratet, hasst man sie (oft) erst später, dann aber um so nachhaltiger.

Heute hatte ich so ein Exemplar wie eine Karikatur, 49% fast Halbwissen, Jogi-Löw-Gedächtnisschal, oberwichtig, mindestens Oberstudienrat, also sicher kein Idiot, aber nicht so besonders weit weg davon.

Erzählte vor dem Gerichtssaal seiner Schulklasse gequirlten Schwachsinn aus seinen 49%, mir stellten sich die Nackenhaare auf. U.a. dozierte er darüber, dass sich einer der Fälle heute im Gerichtssaal um unerlaubten Haschischkonsum drehen würde und dass seine Schäfchen mal ganz genau aufpassen sollten, wie schlimm denn so ein Konsum zu bestrafen sei.

Das Schicksal half mir und meinem Mandanten, dem bösen Rauschgiftkonsumenten, der wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln angeklagt war, dass der Belastungszeuge noch weniger Überzeugungskraft hatte als der Herr Oberstudienerzähler. Schon die Frau Staatsanwältin, von ausgeprägter Fairness getrieben, plädierte auf Freispruch.

An sich hätte ich nur aufstehen müssen und mich den überzeugenden Ausführungen der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft anschließen müssen, aber mir ging der mit dem Löw-Knoten nicht aus dem Kopf.

Deshalb begann ich mein Plädoyer, extra für ihn, mit den Worten:

"Überschrift: Kiffen ist nicht strafbar!"

Sowohl dem Beschalten als auch seinen Schülern fielen erkennbar die Kinnladen runter, als ich dann kurz erklärte, dass das einzige, was man meinem Mandanten nachweisen könne, die Tatsache sei, dass er bei dem Belastungszeugen von dessen Zeug mitgeraucht habe, dass das aber -juristisch, nicht zwingend medizinisch- völlig unerheblich sei, weil der Gesetzgeber den Konsum nicht mit Straf belegt habe.

Ich wäre gern Mäuschen gewesen, wie der Jogi-Pauker hinterher seinem Schülerhäufchen erklärt hat, dass er ihnen 45 Minuten zuvor völligen Schwachsinn erzählt hat, eine klammheimliche Freude konnte ich irgendwie nicht vor mir verbergen.

Schöner Wochenausklang, jedenfalls für mich.


Zur Erklärung für die Verständnislosen und Besserwisser und Löw-Schal-Träger: Anders als in anderen Ländern, zB Frankreich, Norwegen, Japan, Schweiz, Türkei, ist der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland weder erlaubnisfähig noch strafbar. Dies entspricht der generellen Straflosigkeit der Selbstschädigung im deutschen Recht, enthält jedoch keine Billigung dieses Verhaltens, es sei denn, der Konsum beruht auf einer ärztlichen Behandlung.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

16 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Als Vater eines dieser Kinder würde ich mir gewünscht haben, dass Sie den feinen Unterschied zwischen Kiffen mit und ohne eigenen Besitz noch miterklärt haben.

Oder haben Sie das dem Herrn Oberstudienrat überlassen, um der eigenen wichtigtuerischen Pose nicht die ganze schöne Wirkung zu nehmen?

Werner Siebers hat gesagt…

Wenn Sie als Vater es nicht schaffen, das Ihren Kindern zu erklären, bin ich sicher als vortanzendes Äffchen im Gerichtssaal nicht dazu berufen, mangelnde Fähigkeiten von Schalknotern auszugleichen.

Matthias hat gesagt…

Lehrer ist eine Diagnose, kein Beruf.

Gast hat gesagt…

Als Vater eines tatsächlich existierenden Kindes im passenden Alter erlaube ich mir die Vereinfachung, Kiffen generell als schädlich und strafbar zu erklären. Der Hinweis auf die Strafbarkeitslücke erschiene mir wie eine Empfehlung, diese dann auch zu nutzen, und insofern als pädagogisch verantwortungslos.

(Wie Sie sich vor sich selbst für Ihr verantwortungsloses Gerede vor den Jugendlichen (!) mit Hinweis auf die Verantwortung der - überwiegend ja juristisch ungebildeten - Eltern exkulpieren können, ist mir schleierhaft.)

Werner Siebers hat gesagt…

Mir ist es schleierhaft, wie ein real existierender Vater etwas für strafbar erklären kann, was nicht strafbar ist.

Und wenn sie wüssten, was sonst noch für ein Schwachsinn in Gerichtssälen verbreitet wird, würden Sie ihrem tatsächlich existierenden Kind besser verbieten, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen.

Philipp hat gesagt…

Mir wiederum ist schleierhaft, wie ein real existierender Rechtsanwalt die Deutungshoheit über relativ persönliche Fragen pädagogischer Natur beanspruchen kann.

Wie oben erwähnt handelt es sich bei der Darstellung "Kiffen ist strafbar" um eine pauschalierende Darstellung der Rechtslage, die da lautet: "Kiffen ist unter bestimmten Umständen strafbar bzw. Bestandteil einer strafbaren Handlung.

Wenn ein Strafverteidiger noch nie eine pauschalierende Darstellung in Schriftsätzen zu Gunsten des Mandanten gebraucht hat, dann ist er entweder ein schlechter Strafverteidiger oder so brilliant, dass man ihm nur noch gratulieren kann. In erstgenanntem Fall sollte er nicht mit Steinen werfen, im zweiten Fall für eine "pädagogische Pauschalisierung" Verständnis aufbringen, wenn sich ihrer ein Vater eines Kindes bedient, welches altersbedingt für juristische Differenzierungen nicht so ungebremstes Interesse aufbringt.

Gruß
Kein Vater, aber ein Ref.iur.

Werner Siebers hat gesagt…

@Philipp

Ich bin jedenfalls so brilliant, dass es dazu reicht, zu erkennen, dass Sie keine Ahnung haben.

Erik hat gesagt…

...und wer sich als Vater auf eine Lüge zurückzieht, muß sich nicht wundern, wenn sein Spross ihn eines Tages durchschaut und es ihm mit gleicher Münze zurück zahlt und dieser ihm dann gar nichts mehr glaubt. Auch dem Lehrer steht solcherart polemisierende Erziehung nicht gut zu Gesicht. Ich jedenfalls war ob der Reaktion des Herrn Siebert aufs beste amüsiert. Den Gesichtsausdruck und das Stammeln auf die Fragen der Schüler hätte ich nur allzugern miterlebt.

Ein real existierender Vater von real existierenden Fünfen

Philipp hat gesagt…

Na, dann herzlichen Glückwunsch dazu...

Anonym hat gesagt…

Ihre Brillianz in Sachen Differenzierung zwischen Besitz und Mitkiffen in Ehren, aber mir ist erstmals Ihr facebook-Foto aufgefallen
- Hemd, das aus der Hose rutscht und zur Bauchfreilegung tendiert, geht gar nicht.
- Krawatte, die in Bauchmitte endet, geht auch nicht.

Banane hat gesagt…

@Anonym
Ich würde mal sagen, es zählt die Leistung. Herr Siebers wird von seinen Mandanten eher nicht für sein Aussehen und auch nicht für elegantes Auftreten in Armani bezahlt.

Und zum Thema selbst kann ich Erik nur zustimmen. Blödsinn, den man seinen Kindern aus Bequemlichkeit erzählt, wird immer wieder auf einen zurückkommen.

noko hat gesagt…

lehrer, bundesherrler, polizisten, anwälte! die sind alle eigen! das weiß jeder.... anwälte eh noch am wenigsten ;)

Werner Siebers hat gesagt…

@anonym bauchfrei

Es freut mich immer wieder, bestätigt zu bekommen, dass ich auch äußerlich aus der grauen Masse herausfalle. Das mit der Krawatte war übrigens unglücklicher Zufall, normalerweise trage ich gar keine.

Und: Lieber bauchfrei als gehirnfrei.

Philipp hat gesagt…

Na klar, pädagogischer Königsweg ist der folgende Rat:

Junge, Kiffen ist zwar nicht so gesund, aber wenn du gute Freunde hast, die das Zeug für dich Besitzen und auch noch dabeibleiben, während du es rauchst, machst du dich wenigstens nicht strafbar.

Allerdings, zugegeben, wer kiffen will, kifft ohnehin, mit oder ohne Papas Erlaubnis oder Empfehlung.

Aber strafbar sollte es natürlich trotzdem sein, seinen Kindern juristisch nicht zutreffende Äußerungen zu präsentieren, gell.


ein Ahnungsloser

Herr Kampe hat gesagt…

Lustiges Gesülze hier. "Strafbarkeitslücke" meint, dass ein Strafbedürfnis existiert. Tut es aber nicht. Ende Gelände.

Anonym hat gesagt…

@Anonym: man mag über diesen rechtsanwalt so manches denken. man sollte ihn aber nicht an äußerlichkeiten festlegen. ich persönlich mag seine art, sich nicht festlegen zu wollen. anders zu sein. wer macht das schon? ich kenne niemanden!!!!!

 

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