20 März 2012

Der Freund der Staatsanwaltschaft

Der Mandant hatte keinen Zweifel, sein Freund würde alles retten und seine Unschuld beweisen. Der müsse unbedingt als Zeuge benannt werden. Das sei ein ganz "Guter", auf den könne man sich verlassen.

Ich kannte diesen "Freund" aus anderen Verfahren als V-Mann-ähnliche Plaudertasche, und warnte den Mandanten deshalb eindringlich davor, sich auf diesen zu verlassen, der Mandant war fast sauer wegen meiner Unkerei. Letztlich einigten wir uns auf Schweigen und Nichtbenennung des Zeugen.

In der Hauptverhandlung ist mein Mandant dann fast vom Stuhl gefallen, als genau dieser "Freund" vom Staatsanwalt als Hauptbelastungszeuge mitgebracht wurde. Wir haben dann, bevor wir uns den "Freund" angehört haben, diesen Teil der Anklagen "weggedealt", um keine Zeit mit Münchhausen-Geschichten zu vergeuden.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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