Aus der Sicht eines Verteidigers kann kaum Schlimmeres passieren, als dass ein Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, der zunächst verbissen die erhobene Anklage zu halten versucht, in der Hauptverhandlung nach den Einlassungen der Angeklagten und Zeugenaussagen zum Plädoyer aufsteht und dann plötzlich unglaublich fair zum Ergebnis kommt, dass die Vorgaben der Anklage sich nicht bestätigt haben, deutlich weniger schwerwiegende Delikte (Diebstahl und Körperverletzung statt Raub) als angeklagt verwirklicht sind und dann so milde Anträge stellt, dass es albern wäre, als Verteidiger zu versuchen, das noch zu unterbieten.
So geschehen heute im Amtsgericht Braunschweig, so etwas würde man aus Sicht nicht nur des Verteidigers gerne öfter sehen. Fairness ist auch für Staatsanwälte keine Schande, und solche Fairness zu begrüßen, keine Schande für Verteidiger.
Das Schlimmste sind solche Staatsanwälte für Verteidiger deshalb, weil man selbst in seinem Plädoyer eigentlich gar nichts mehr sagen kann und sich nur noch dem anschließen kann, was der Staatsanwalt ausgeführt und beantragt hat.
Na ja, auch mal schön!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Mir wurde gesteckt, Raub wird von manchen StA auch bei LAdendiebstahl gerne angeklagt, weil das pensenmaessig wesentlich mehr Erledigung bringt, als Diebstahl.
Hoffentlich haben Sie dann wirklich nicht mehr viel gesagt, wenn es gut lief, um das Gericht vielleicht nicht noch auf andere Gedanken zu lenken.
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