Witzigerweise ergibt sich schon aus der Akte und noch deutlicher aus dem Bußgeldbescheid, dass der Amtsschimmel offenbar an Verdauungsstörungen leidet. Dort steht, dass der Betroffene im 40 km/h-Bereich (Geschwindigkeitsbeschränkung nur für LKW) mit seinem PKW eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen habe.
Ich freue mich auf den Termin beim Amtsgericht und bin gespannt, ob der Richter vorher sieht, wohin der Schimmel geschissen hat.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Solange es Anwälte gibt, die das für ihren Broterwerb - und offenbar ja auch zur Erlangung beruflicher Befriedigung - gut gebrauchen können, ist der bei solchen Massengeschäften unvermeidlich anfallende Fliegengeschiss doch eine prima Sache.
Bitte kein Neid, dass es hin und wieder behördliche Auswürfe gibt, die zum Schmunzeln und Verdienen beitragen.
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