24 März 2012

Befangenheit eines Vorsitzenden bestätigt durch die Beisitzer


Das gibt es auch nicht alle Tage, dass im richterlichen Krähennest (nach außen erkennbar) herumgehackt wird.

Unglaubliches und hoffentlich karrierehemmendes Ungemach brachte ein Vorsitzender Richter einer Strafkammer des Landgerichts Bochum über ein Strafverfahren.
Nach monatelanger Verhandlungsdauer ist am Bochumer Landgericht ein Strafprozess geplatzt. Grund: Der Vorsitzende Richter wurde für befangen erklärt, da er einen Straftatverdacht in den Prozess mit einbrachte, den die Staatsanwaltschaft gar nicht erwähnt hatte.
...„Das kommt einmal in 30 Jahren vor“, sagte Strafverteidiger Hans Reinhardt am Freitag auf dem Flur des Bochumer Landgerichts. Auf seinen Antrag hin war ein seit vergangenem September laufender Prozess gegen eine mutmaßliche Einbrecherbande geplatzt. Der vorsitzende Richter Ralph-Ingo Erdmann war vor wenigen Wochen von seinen eigenen Richterkolleginnen für befangen erklärt worden. Deshalb musste der Prozess jetzt nach rund 30 Prozesstagen ganz von vorn beginnen, ...

Quelle: Bernd Kiesewetter in DerWesten


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Tja, das bilden sich manche ein: eine erfolgreiche Befangenheitsablehnung oder ein Urteil, das in der Revision geflogen ist, ist ein Karrierehemmer. Abgesehen davon, dass für 95 % der Richterschaft ohnehin bei R2 Ende der Fahnenstange ist, entspricht das den im Tatort immer verbreiteten Klischee vom karrieregeilen Staatsanwalt, der von den armen Kommissaren "schnelle Ergebnisse" haben will, weil davon seine Beförderung abhängt. Oh je. Der im verlinkten Artikel verlinkte ursprüngliche Artikel gibt leider nicht so richtig viel her. Mal ohne den Inhalt des Ablehnungsgesuchs und des Beschlusses der Kammer zu kennen: wenn es darum ging, ein Tatgeschehen aufzuklären, das überhaupt angeklagt war (zwar nicht in Bezug auf den Ablehnenden, aber auf den/die Mitangeklagten), könnte man gut und gerne auch vertreten, dass die Aufklärung der Person eines noch nicht identifizierten Mittäters von 244 II StPO gedeckt ist. Aber das ist aufgrund der dürftigen Infos reine Spekulation.

kj hat gesagt…

Verstehe auch nicht, wieso es karrierehemmend sein soll, wenn ein Richter mal befangen ist und es zeugt eher von Professionalität, wenn er es zugibt. Vielleicht lagen die Gründe der Befangenheit ganz woanders, jedenfalls schreit der Sachverhalt nicht unbedingt nach einer Richterablehnung.

Unverständlich ist auch die Häme, wonach der Karrierestop gewünscht wird.

Phil hat gesagt…

Diese Art von Häme ist bei vielen Rechtsanwälten zu beobachten. Wohl ein Ausdruck der Missgunst denjenigen gegenüber, die es (aufgrund besserer Examen) geschafft haben.

 

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