17 Oktober 2008

Beihilfe hilft

7 Millionen Zigaretten, das wäre zuviel gewesen für eine Bewährung. Weil der Angeklagte mit einem großen Teil der Zigaretten dann letztlich nicht mehr als direkter Täter einer Steuerhehlerei sondern mehr als Vermittler im Sinne eines faktischen Beihelfers eines Lagerraums in Verbindung zu bringen war, reichte es für eine Bewährung.
Weil ein 40-jähriger Salzgitteraner Zigarettenschmugglern dabei half, ein Versteck zu organisieren und selbst mit unverzollten Glimmstängeln handelte, verurteilte ihn das Landgericht Braunschweig zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Die Geschichte war lange Zeit undurchsichtig, die Auflösung nach sechs Stunden überraschend einfach. Die Anklage präsentierte sich so riesig wie der Berg von Zigaretten, den Zollfahnder im Sommer auf einem Resthof in Salzgitter fanden: Rund sieben Millionen unverzollter Glimmstängel russischer Herkunft. In einer Scheune lagerten sie – Wand an Wand mit einem Raum, den der 40-Jährige dort gemietet hatte. Schwarzmarktwert etwa 632 862 Euro, hinterzogene Steuer rund 980 000 Euro.

In einem Rechtsgespräch verständigten sich Gericht, Anklage und Verteidiger Werner Siebers über das Höchststrafmaß. Denn das Geständnis kam nun komplett: Es war der mehrfach vorbestrafte Angeklagte, der den Zigarettenlieferanten den Tipp mit der Scheune gegeben hatte. Dafür gab es eine Provision: 20 Kisten Kippen.

Der 40-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens. Rund 17 000 Euro, die bei ihm gefunden wurden, werden ebenso angerechnet, wie jene 4800, zu denen er überdies verdonnert wurde. Der Salzgitteraner nahm das Urteil an. Es ist rechtskräftig.

Quelle: newsclick

1 Kommentar:

Vidocq hat gesagt…

Da war dann aber die 50 Euro für das Vermitteln einer Uzi in einer anderen Sache, die 3 Jahre und 9 Monate einbrachte, eine schlechte Provision...

 

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