27 Oktober 2008

Isch hab das so nischt in Erinnerung ...

... oder, das ischt mir jetzt so nischt erinnerlisch.

Der vernommene Polizeibeamte gab diese Antworten so oft, dass ich nun bald selbst perfekt in rheinischen Dialekt vereinzelt darstellen könnte, was ich alles nicht mehr weiß. Aber durch Vorhalte bekommt das Gericht schon irgendwie etwas rein in den Zeugen, was da hinein soll. Kann man nur hoffen, dass der Zeuge nicht irgendwann platzt.

1 Kommentar:

Tobias Feltus hat gesagt…

Nun ja, im Protokoll steht dann, der Zeuge sagte zur Sache aus. Der Zeuge platzte, von der Vereidigung wurde abgesehen.
Aber platzen ist ja kein Verfahrensmangel auf dem ein Urteil beruhen kann, oder vielleicht etwa doch....

 

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