21 Oktober 2008

Lehrerhaftes Mißtrauen

Die Kollegin Kerstin Rueber berichtet in ihrem Blog über eine weiter um sich greifende Unsitte, dass Richter sich bei mitgeteilten Terminkollisionen verlangen, dass diese durch Vorlage der Ladung in anderer Sache nachgewiesen werden.

Insoweit sollten Prozessbeteiligte zukünftig von Richtern den Nachweis verlangen, dass "dienstliche Gründe" für Terminaufhebungen tatsächlich vorgelegen haben.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Liebe Advokaten,

Eure Mandanten lügen Euch ja auch nicht an... ich bevorzuge inzwischen aber social engineering in den Büros...Merke: Eine anwaltliche Versicherung war ungefähr 40.000 Kollegen "früher" noch was wert. Heute leider nicht...

Werner Siebers hat gesagt…

Meine Rede: Nirgends wird soviel gelogen wie vor Gericht. Und wenn man weiß, dass es die Richterschaft ist, die sich seit Jahrzehnten in Strafsachen gegen Wortaufzeichnungen der Verhandlungen wehrt wie der Teufel gegen das Weihwasser und dann in den Urteilen liest, was da alles als angebliches Ergebnis von Beweisaufnahmen behauptet wird, kann auch nachvollziehen, dass es nicht nur die Angeklagten sind, die lügen.

 

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