Endlich mal wieder ein rein juristisches Thema vom Schmutzfinken:
Wenn A. H., Ass. iur., Doktorand, Berlin sich als "Rechtsanwaltskollege" bezeichnet und von "seinem Stand" (keine Angst, diesmal kein Sexthema) berichtet, mag zur Diskussion stehen, inwieweit dabei § 132a I Nr. 2 StGB einschlägig sein könnte.
Mich selbst regt so etwas überhaupt nicht auf und ich lasse ihn erzählen, was er mag.
Mir selbst macht es ausgesprochen Spaß, zu sehen, wie vornehmlich Juristen auf bestimmte Überschriften sofort anspringen. Ferner macht es mir noch viel mehr Spaß, zu erfahren, dass Personen, die weder bei "Jurablogs" noch mir irgendetwas zu sagen haben, völlig die Contenance verlieren (Schund; Ohne das Urteil gelesen zu haben, lehnen wir uns gewohnt weit aus dem Fenster; geistige Abgründe einiger Volljuristen usw.), wenn ihnen irgendwann etwas nicht passt.
Und wenn ein juristisches Portal nur noch juristische Themen mit geistvollen und sachlich trockenen Überschriften haben will, dann mag das so sein. Dass das bei Jurablogs verlangt wird, hat mir bisher noch niemand gesagt.
Aber weiter so, selten hat jemand eine so nachhaltig durchschlagende Werbung für einen meiner Posts gemacht, wie der Doktorrand aus dem Stand.
24 Oktober 2008
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16 Kommentare:
Gut, dass jemand so polarisiert und gut, dass Sie so unbezahlbare Reklame-Katalysatoren haben wie den möglicherweise ein wenig verklemmten "Noch nicht Doktor".
Lieber Herr Kollege Siebers,
da sind Sie leider auf veraltete Angaben in der Anbieterkennzeichnung hereingefallen.
Der vermeintliche Kollege ist nicht nur einer der dienstältesten bLAWger, sondern auch schon seit längerer Zeit ein echter Kollege, und zwar tätig in einer Kanzlei, die zu den Global Playern gehört.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Michael Seidlitz
Rechtsanwalt
Lieber Kollege Seidlitz,
es wundert mich natürlich, dass der Mann aus dem Stand seinen Stand noch nicht standesgemäß im Impressum seiner standesbeaufsichtigenden und fremdschämenden Postille für Standesfanatiker bekannt gegeben hat.
Vielleicht hat er ja auch übersehen, dass es seit einigen Jahren kein Standesrecht sondern "nur noch" ein Berufsrecht gibt.
Aber wer so stolz auf seinen Stand ist, soll seinen Stand behalten, ich bin da nicht neidisch.
Ich hoffe nur, dass er sich viel öfter über meinen Schund echauffiert, denn heute wird er es z.B. schaffen, mich für morgen zumindest in die Top30 bei Blog-Counter zu hieven, das hätte ich ohne ihn und seine freundliche Hilfe nie geschafft, obwohl ich es mir seit Jahren so sehr wünsche :-)))
Auch mit freundlichen kollegialen Grüßen zurück
Der Schundschmuddel
Ich denke zwar, dass mir der Siebers als Verteidiger ziemlich auf die Nerven ginge...und das ist auch gut so...Tausendmal besser als so ein stromlinienförmiger Web 2.0 Netzpolizist, der schon ein "Ass. jur" wie eine Monstranz führt...und dann das Gewinsle nach einem Filter...
Erstens: Wer Trolle füttert ist selber schuld, Zweitens: "Speak Freely an Never Censor" (Frist Commandement of Cyberspace) und Drittens, lieber A.H.,: "Thou Shalt Maintain a High Signal-to-Noise Ratio" (Second Commandement of Cyberspace), wer im Glashaus sitzt...gell.
Advokatenschrek
P.S.: Welche Rolle haben eigentlich die Global Player beim Crash gespielt?
A.H. ist "Rechtsanwalt, Rechtsassessor / Volljurist, Diplom-Jurist (Univ.) (ehemals Rechtsreferendar) sowie Doktorand", schreibt er auf seiner Wikipedia-Benutzerseite , die allerdings offenbar nur dafür genutzt wird, auf sein Blog zu verwesien. Ich finde es eigentlich armselig, wenn er so stolz darauf sein muss, bloß eine einzige Ausbildung und einen einzigen Beruf zu haben, dass er diese eine und einzige Ausbildung gleich in allen verschiedenen Ausprägungen wiederholen muss. Vielleicht sollte er es auch noch übersetzen "Rechtswanwalt / avocat / barrister / lawyer / avvocato / Fürsprecher (für unsere Schweizer Freunde / etc ... "
Es zeugt von ausgeprägter Profilneurose, wie sich Herr A.H. vorstellt. Aber offensichtlich scheint außer dieser Neurose nichts dahinter zu stecken, wobei zu vermuten ist, dass dies über bestehende Komplexe hinweg helfen soll.
Lieber Kollege Hartmann,
ich muss mich natürlich ausdrücklich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass IHR Impressum bei IHREM Jurabilis nicht aktuell ist und ich Sie deshalb leider nur als Ass. iur., Doktorand bezeichnet habe und wegen IHRES Versäumnisses dachte, Sie hätten noch keinen Stand.
Also bitte nochmals ENTSCHULDIGUNG für IHRE Nachlässigkeit.
Durch Wikipedia habe ich jetzt von der Fülle der Auszeichnungen erfahren und nehme zur Kenntnis, dass Sie Rechtsanwalt, Rechtsassessor / Volljurist, Diplom-Jurist (Univ.) (ehemals Rechtsreferendar) sowie Doktorand sind und jetzt auch mal einen Stand haben. Find ich klasse. Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich IHRE falschen Angaben IHRES Impressums von IHREM Jurabilis nicht wiederholen werde.
Danke nochmals für die Klicks und: Weiter so!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen an den Rechtsanwalt, Rechtsassessor / Volljuristen, Diplom-Juristen (Univ.) (ehemals Rechtsreferendar) sowie Doktoranden und Troll
Werner Siebers
Rechtsanwalt
Ich hätte es kaum zu hoffen gewagt, in diese Regionen jemals einzudringen; beim sogenannten (Oh Gott, ich kann nichts für den Namen, sorry!) schwanzvergleich bei Blog-Counter Platz 29, danke dem Rechtsanwalt, Rechtsassessor / Volljuristen, Diplom-Juristen (Univ.) (ehemals Rechtsreferendar) sowie Doktoranden (kurz: Troll - Tollster Rechtsanwalt ohne Laster und Lustgeschichten) A. H. aus B.
Sehr geehrter Herr Siebers,
nein, einen vorgeschriebenen Mindeststandart für juristische Blogs gibt es nicht. Im Sinne einer sozietätsübergreifenden Solidarität sollten Sie es dem Kollegen Herrn A.H. jedoch hoch anrechnen, dass er versucht, Ihren Blog vor der totalen Peinlichkeit zu bewahren. Dass Sie mit persönlichen Attacken reagieren, um von berechtigter Kritik an Ihrem in höchstem Maße peinlichen und sexistischen Artikel abzulenken, spricht Bände. Hoffen wir für Sie, dass Ihre Mandanten nicht ebenso beschämt sind, wie die juristische Internet Community und Ihre Kollegen.
Uupss Herr Hartmann,
jetzt müssen Sie sich aber nicht hinter "Anonym" verstecken, wenn Sie verschleiern wollen, wer ursprünglich wen angegriffen hat und nun auch noch in seltener Realitätsfremdheit versuchen, darzustellen, Sie wollten mich vor irgend etwas bewahren.
Ich bin amüsiert, und glauben Sie mir, nicht nur ich.
MfG
Dass diverse Teilnehmer hier unter "Anonym" posten, könnte allerdings auch damit zusammenhängen, dass ein Eintrag auf Ihrer ominösen Webseite schon an sich eine Peinlichkeit ist. Eine Interaktion mit Ihnen offen zu legen empfiehlt sich im seriösen juristischen Umfeld in der Regel wohl eher nicht.
Mann, Herr Siebers, immer wenn es eng wird, schreiben Sie Sätze wie "es macht mir Spaß" oder "es amüsiert mich". Schon neulich ist mir so ein Streit in den Kommentaren aufgefallen. Wenn es Sie amüsiert, könnten sie die ganze Sache doch cool einstecken? Stattdessen schreiben Sie hier eine peinliche Retourkutsche gegen eines der besten Blawgs. Das lässt irgendwo Rückschlüsse zu.
Ich werde außerdem das Gefühl nicht los, dass sie Ihre sexuellen Tiefflieger-Artikel selbst am stimulierendsten finden oder wonach entscheiden Sie, wenn Sie derartiges veröffentlichen?
Ich entscheide es nach meinem Eindruck, was von den Lesenden bei Jurablogs am meisten angeklickt wird!
Wann hat der verklemmte Kollege A.H. seine DISS, an der er schon seit Ewigkeiten herumbastelt, eigentlich fertig, nicht nur, um seine Titelfolge vielleicht auszuweiten, sondern auch seines rechtswissenschaftlichen Ausweises wegen? Bin echt gespannt auf das Elaborat!
An den letzten Anonymen:
Selbst schon mal an einer Diss geschraubt? Vermutlich nicht, oder? Wenn man nebenbei in einer Kanzlei jobbt, Wiss.Mit. ist oder irgendwann ins Referendariat abtaucht, dann verzögert sich das sehr leicht. Zumal Kollege A.H. auch noch einen Auslandsaufenthalt absolvierte. Die GlobalPlayer-Kanzleien sind nun auch nicht gerade bekannt dafür, den Freizeitanteil eines Lebens zu vergrößern.
Erstmal selbst promovieren, gegebenenfalls dann urteilen! Ich bin überzeugt davon, dass die Diss von A.H. fachlich auf hohem Niveau sein wird.
Aus welchen Indizien Du seine Verklemmtheit herleitest, erschließt sich mir i.Ü. auch nicht.
Der bisherige berufliche Werdegang eines A.H. beeindruckt mich wenig; da war ich inzwischen erfolgreicher unterwegs, und zwar auch unter Mehrfachbelastungen mit jahrelangen Auslandsaufenthalten, Lehraufträgen sowie wissenschaftlichen Veröffentlichungen, u.a. im Recht der Internationalen Wirtschaft. Also verschone mich mit derart dümmlichen Hinweisen auf einen "Job" bei "GlobalPlayer" - Kanzleien oder dem "Schrauben" an einer DISS; A.H. hätte Schlosser werden sollen. Im übrigen ahnst du gar nicht, wie klein die Welt ist und wen man so alles kennt...
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