28 Oktober 2008

Sex auf der Parkbank - Provokation von Juristen?

Manche Menschen können es nicht lassen und machen Dinge öffentlich, die aus verschiedensten Gründen von anderen verpöhnt werden, sei es aus Scham, Prüderie, Neid oder anderen Gründen. Dass das Folgen haben kann, mal positive und mal negative, wird von dem einen bewusst so gesteuert oder aber von anderen nicht bedacht. So wird es wohl möglicherweise bei einem Pärchen gewesen sein, das jetzt in München öffentlich nackt mehr oder weniger über sich hergefallen ist und dabei sich offenbar wenig darum geschert hat, dass z.B. auch Kinder Zeugen des öffentlichen Aktes werden könnten oder sich Juristen durch solches Tun und einem Bericht darüber provozieren lassen könnten.

Eine Erzieherin traute ihren Augen kaum: Komplett entkleidet hatten eine 17-Jährige und ein 21-Jähriger Sex auf einer Parkbank – mitten im Englischen Garten und vor den Augen dreier Kinder!

Die Kinder (1, 2 und 5 Jahre alt) waren mit der Erzieherin (49) gegen 15.20 Uhr unterwegs zum Spielplatz gegenüber der Mandlstraße. Am Spielplatz bemerkte die Frau auf einer Bank das Pärchen. Gänzlich ohne Kleider und Scham vergnügte es sich beim Geschlechtsverkehr.

Die geschockte 49-Jährige benachrichtigte sofort die Polizei. Die Beamten nahmen die Schülerin aus Freising und den Putzmann aus München fest – beide wurden zwar nicht mehr inflagranti, aber immer noch unbekleidet erwischt. Da der 21-Jährige unter anderem wegen Diebstahls vorbestraft ist, behielt die Polizei ihn in Gewahrsam.

Ihm und seiner Partnerin drohen Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch sexuelle Handlungen vor Kindern, sowie wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Noch ist unklar, inwieweit die drei kleinen Augenzeugen realisiert haben, was auf der Bank passiert ist.

Quelle: tz-online

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Provokation von ... Jurabilis ? ;-)

Anonym hat gesagt…

"Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch sexuelle Handlungen vor Kindern" - mit § 176 StGB wohl nur schwer vereinbar, nicht wahr, Herr Strafverteidiger?

Werner Siebers hat gesagt…

Na, na, nun mal nicht so bissig und bitte weiter lesen als nur den ersten Absatz.

§ 176
Sexueller Mißbrauch von Kindern

Absatz 4: Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt.

Außerdem kann man wohl durchaus erkennen, dass der Hinweis aus der von mir ausdrücklich zitierten Quelle stammt.

Anonym hat gesagt…

Erschwerend könnte bewertet werden, daß die beiden sich nicht nur im Park, sondern offensichtlich unmittelbar neben einem Spielplatz vergnügt haben.

Anonym hat gesagt…

Der Kollege Siebers weist zutreffend darauf hin, dass schon die Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind ausreicht um den TB zu erfüllen. Klartext: Gibt man also einem Kind Anschauungsunterricht, wie es entstanden ist, gehört man bestraft.

Und wenn man das denn unmittelbar neben einem Spielplatz tut, gehört man noch mehr bestraft.

Merkt eigentlich keiner, wie schräg die Norm ist?

 

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