27 Oktober 2008

Zivilrichter philosophiert über Pflichten eines Strafverteidigers

Seine Königliche Hoheit Ernst August Prinz von Hannover, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, Königlicher Prinz von Großbritannien und Irland, hat seinen ehemaligen Strafverteidiger jedenfalls erstinstanzlich nicht schröpfen können. Ob die Einschätzungen des Gerichts Bestand haben können, wird sich zeigen.
Das Landgericht Hannover hat am Montag die Schmerzensgeldforderung von Ernst August Prinz von Hannover gegen seinen Ex-Anwalt abgewiesen. Der Richter urteilte, der beklagte Rechtsanwalt Jochen Heidemeier habe Ernst Augusts Persönlichkeitsrechte zwar verletzt, aber nicht schwerwiegend und rechtswidrig. Der Anwalt hatte in einem vier Jahre zurückliegenden Prozess um eine Attacke auf einen deutschen Hotelier in Kenia ein von Ernst August so nicht autorisiertes Geständnis unterzeichnet.

Ein Strafverteidiger sei berechtigt, zugunsten des Angeklagten eine andere Prozesstaktik zu verfolgen, als dieser es wünsche, wenn andernfalls zu befürchten sei, «dass der Angeklagte durch verfehltes Agieren Nachteile erfährt», sagte der Richter. Zudem stehe nach wie vor nicht fest, ob der Inhalt des Geständnisses tatsächlich falsch gewesen sei. Somit sei Heidemeiers Vorgehen nach Ansicht des Gerichts nicht rechtswidrig.

Quelle: ddp

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Klammheimliche Freude! Dieses erlauchte Pärchen, das seit Jahren offensichtlich bemüht ist, die karge Apanage mit Hilfe der Justiz aufzubessern, geht mir schon lange auf den Keks. Ist man sonst schon nicht mehr schlagzeilengeeignet, dann eben auf diesem Wege, oder wie?

Anonym hat gesagt…

War keiner nackt?
Oder hatte Sex im Gerichtssaal?

Das wollen die Leute lesen!

Werner Siebers hat gesagt…

Genau, deshalb habe ich ja den Sex auf der Parkbank nachgeschoben, danke für den Aufhänger. Ich danke allen, die das Thema am Köcheln halten :-))

 

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