06 April 2010

Käßmann - Steinhöfel - Schröder III

Das Gemetzel geht weiter. Rechtsanwalt Steinhöfel berichtet, dass ihm jetzt eine einstweilige Verfügung zugestellt wurde, wobei ihm der Inhalt des Antrages noch nicht bekannt ist.

Hintergrund dürfte wohl sein, dass jemand nicht will, dass darüber berichtet wird, dass es Informanten gibt, die behaupten sollen, dass eine bestimmte Person Beifahrer bei einer anderen Person gewesen sein soll.

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9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nun, da Herr Steinhöfel auch die Antragsschrift nebst eidesstattlicher Versicherung von Herrn Schröder veröffentlicht hat, stellt sich die Frage, wie es weiter geht. Widerspruch, mündliche Verhandlung, Vernehmung von Frau Käßmann? Eine falsche e.V. wird Herr Schröder wohl nicht abgegeben haben. Zumindest aber hat er in seiner e.V. nicht in Abrede gestellt, "Putins bezahlter Lakai" zu sein... :-)

Andreas Neuber hat gesagt…

Kollege Steinhöfel überlegt laut, ob der vom Gericht angenommene Streitwert nicht viel zu hoch ist und ob das nicht "wie ein Damokles-Schwert" hinge.

Ich glaube nicht, dass er davon wirklich so überrascht wurde. Das hat er doch (vorher) ins Kalkül einbezogen.

Die Frage ist doch nur : Saß der Altkanzler neben Frau Käßmann im Auto oder nicht ?

Wenn nein, hat der Kollege ein Problem.

Wenn ja, durfte darüber berichtet werden ? Oder unterfällt dies dann der Rechtsprechung des BVerfG (Monacco II Entscheidung)

Das wird doch interessant, oder ?

Werner Siebers hat gesagt…

Also ich persönlich habe vom Landgericht Berlin wegen eines Blog-Artikels auf den Sack bekommen, weil ich über einen Schauspieler etwas berichtet habe, .....

Anonym hat gesagt…

Man darf zwar nicht ungestraft Gerüchte verbreiten, aber ungestraft darüber berichten, daß andere solche Gerüchte verbreiten. Insofern ist es nicht immer klug, gegen solche Berichte juristisch vorzugehen, da erst ein solcher Streit das Interesse der großen Medien weckt.

Im übrigen dürfte die Behauptung von Herrn Steinhöfel, er habe den besagten Sachverhalt aus zuverlässiger Quelle erfahren, nicht einer Unterlassungsverpflichtung zugänglich sein. Denn Herr Steinhöfel behauptet ja nicht selbst, sondern berichtet lediglich, was andere behauptet haben.

Pascal Rosenberg hat gesagt…

Die Frage ist natürlioch grundlegend ob Herr Steinhöfel nun was behauptet, was andere behauptet haben wollen oder nur behauptet was zu behaupten was andere behauptet haben wollen.

Insofern haben wir jetzt jemanden, der behauptet er habe zuverlässige Quellen und jemanden, der eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, dass die Behauptung unwahr ist.

Was passiert nun: Herr Steinhöfel wirds wahrscheinlich auf nen Prozess ankommen lassen. Und er wird Frau Käßmann garantiert vorladen. Und die Gegnerseite wird um die Namen von Steinhöfels Quellen bitten.

Tja, sehr interessant das alles. Wenn Herr Schröder wirklich eine falsche EV abgegeben hat, naja...

Wenn Herr Steinhöfel allerdings nur was behauptet hat, was eventuell sogar niemand behauptet hat, na dann ...

Johnny hat gesagt…

Hier generiert einer auf Kosten der Persönlichkeitsrechte Dritter Klicks und jurablogs-Rangpunkte (Kässmann/Schröder in der Überschrift ist halt fast so wirkungsvoll wie SEX) - schäbig natürlich, aber sonst nicht weiter der Rede wert.

Werner Siebers hat gesagt…

@Johnny
Auf den Punkt getroffen. Dachten Sie, ich schreibe hier zu meinem Vergnügen?

Anonym hat gesagt…

@ Johnny: Achgottachgott

Brunhilde hat gesagt…

"Ich war nicht 'Beifahrer' der Bischöfin (...)"
Saß sie etwa auf seinem Schoß und ist dabei besoffen gefahren?

 

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