Ein geschiedener Bonner darf seine Ex-Frau zwingen, wieder ihren Mädchennamen anzunehmen. Das entschied jetzt das Landgericht im Fall eines Bonner Unternehmers.
Ein Sprecher des Landgerichts: „Im November 2005 schlossen die Eheleute vor einem Notar scheidungserleichternde Vereinbarungen.“ Inhalt des Vertrages: Die geschiedene Frau (47) bekommt 100.000 Euro Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, 40.000 Euro Trennungsunterhalt. Und: Bis Silvester 2006 legt sie den Namen des Unternehmers ab, nimmt wieder ihren Mädchennamen an.
Der Gerichtssprecher: „Die Kammer ist der Auffassung, dass Vereinbarungen über die Wahl des Ehenamens zulässig sind. Insbesondere kann sich ein Ehegatte verpflichten, nach der Scheidung den Geburtsnamen wieder anzunehmen. Die Richter übersehen dabei nicht, dass der bei Heirat übernommene Name nicht bloß geliehen, sondern Teil und Ausdruck der eigenen Persönlichkeit ist.“
Die Dame soll in dem Verfahren behauptet haben: „Der Notar hat mir versichert, dass die Sache mit dem Namen nicht einklagbar ist.“ Nun wird sich der Herr Notar von seiner Kammer sicher fragen lassen müssen, wie er bei strenger Neutralität eine angeblich nicht einklagbare Klausel in das Vertragswerk aufnehmen konnte.
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