27 November 2007

Staatsanwalt bettelt um Überprüfung durch Dienstaufsicht

Im November 2006 sind die Ermittlungen abgeschlossen, es steht fest, dass der Mandant mit einer gefälschten osteuropäischen Fahrerlaubnis am deutschen motorisierten Straßenverkehr aktiv als Fahrer eines PKW teilgenommen hat. Hätte er natürlich nicht tun sollen.

Dass die Akte dann aber bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig bis in den Juni 2007 nicht mehr bewegt geschweige denn bearbeitet wird, stinkt zum Himmel. Und zwar heftig.

Wenigstens das Amtsgericht Braunschweig hatte ein Einsehen und hat deshalb heute wegen des Zeitablaufes auf die Verhängung einer Sperrfrist verzichtet und die Geldstrafe aus dem Strafbefehl wegen der persönlichen Verhältnisse erheblich verringert.

All das ändert aber nichts daran, dass sechs Monate Tiefschlaf in einer Fahrerlaubnissache nicht entschuldbar sind und nach der Dienstaufsicht schreien.

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