Das Drama um Marco (17) aus Uelzen geht weiter! Erneut lehnten die türkischen Richter in Antalya eine Haftbeschwerde ab.
Seine Anwälte sagten BILD: „Wir werden nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen.“
Sollten die Straßburger Richter ein Risiko dafür sehen, dass Marcos Grundrechte während der Haft verletzt werden, könnten sie in einem Schnellverfahren anordnen, dass Marco haftverschont wird.
Urteile des Gerichtshofs sind für alle Unterzeichnerstaaten der Menschenrechtskonvention bindend. Zu ihnen gehört auch die Türkei.
Ein Drahtseilakt.
Rügt der Europäische Gerichtshof die Dauer nicht, sind die Anwälte die Pappnasen, die für weitere Verzögerung gesorgt haben und der türkischen Justiz die Möglichkeit geben, sich jetzt erst richtig auf dem Verfahren auszuruhen.
Erfolgt eine Rüge wegen des konkreten Verfahrensablaufes, müssten auch in Deutschland vor Weihnachten tausende (Korrektur: jedenfalls dutzende) von Jugendlichen aus der Untersuchungshaft entlassen werden.
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