In Gemeinden mit weniger als 35 000 Einwohnern bleiben Bordelle verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, hieß es am Mittwoch.
Ein Bordell-Betreiber aus Bad Mergentheim - die Stadt hat "nur" 22 500 Einwohner - hatte Widerspruch gegen einen Bescheid des Amts für öffentliche Ordnung eingelegt. Ihm war bereits am 4. Oktober der Betrieb seines Bordells untersagt worden.
Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag des Bordellbetreibers zurück, da die Prostitutionsverordnung aus dem Jahr 1976 trotz der inzwischen veränderten gesellschaftlichen Anschauungen gültig sei.
Bei der erheblichen Anzahl von Kurgästen müsste wohl über einen anderen Schlüssel nachgedacht werden.
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