24 November 2007

Untersuchungshaft bei Marco W. noch verhältnismäßig

Auf die Frage: Hätte ein, wegen ähnlicher Vergehen in Deutschland Angeklagter, nach einer siebenmonatigen Untersuchungshaft und angesichts der widersprüchlichen Aussagen des vermeintlichen Opfers die Chance, gegen Kaution und anderer Auflagen freigelassen zu werden? antwortet im Stern Christian Rumpf, Rechtsanwalt in Stuttgart, Honorarprofessor an der Universität Bamberg, Mitglied des Vorstandes der Deutsch-türkischen Juristenvereinigung und spezialisiert auf türkisches Recht:

Gerade die widersprüchlichen Aussagen sind ja das Problem. Das Gericht muss den Sachverhalt aufklären, hier wirken widersprüchliche Aussagen wie ein Störfeuer. Auch das türkische Gericht hat die Möglichkeit, gegen Auflagen oder Kaution auf freien Fuß zu setzen. Aber hier besteht ein Ermessen. Denn das Gericht muss zu der Überzeugung gelangen, dass solche Auflagen den Angeklagten auch tatsächlich daran hindern, dem Prozess fern zu bleiben. Stellen wir uns den nur zu Besuch nach Deutschland eingereisten Türken vor einem deutschen Gericht bei gleicher Anklage vor, kann man keineswegs ausschließen, dass er in Deutschland ebenso lange in Untersuchungshaft gesessen hätte.

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