24 November 2007

Legale Prostitution in weiter Ferne

Legal ist Prostitution in Deutschland seit 1964. Seit fünf Jahren gilt der gewerbliche Liebesdienst formal als ein Beruf wie jeder andere. Erst seit der Bundestag 2002 das Prostitutionsgesetz verabschiedet hat, können "Sexarbeiterinnen" den mit ihren Freiern vereinbarten Lohn notfalls gerichtlich einklagen, ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, wie jede andere Beschäftigte später eine staatliche Rente beziehen und vom Kündigungsschutz profitieren.

Nach Schätzungen der Landesarbeitsgemeinschaft Recht/Prostitution sind in NRW rund 30 000 Prostituierte tätig; einige von ihnen haben sich mittlerweile bei Verdi gewerkschaftlich organisiert. Doch vom erhofften Ziel, durch das Prostitutionsgesetz mehr Liebesdienerinnen und Bordellbetriebe aus der "Grauzone" zu holen, sei das Land noch weit entfernt.

Ein Grund sei, dass andere Gesetze, die Prostitution berühren, nicht angepasst worden sind. So könnte nach Gaststättenrecht Bordellbetreibern weiterhin die Konzession verweigert werden mit der Begründung, "dass dort der Unzucht Vorschub geleistet wird". Ausländische Prostituierte dürften nach dem Ausländergesetz schon abgeschoben werden, wenn sie zweimal wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgefallen sind.

Quelle: derwesten.de

Solange in der Politik weiter der Inzucht Vorschub geleistet wird, werden moderne Gedanken weiterhin Jahrzehnte brauchen, um sich durchzusetzen.

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de