14 September 2008
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An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
6 Kommentare:
War da nicht was? Unzulässigkeit heimlicher Mitschnitte von Telefongesprächen? Telefongeheimnis, allgemeines Persönlichkeitsrecht und so?
Oder erinnert man sich als Strafverteidiger an sowas nur dann, wenn es um den eigenen Mandanten geht??
Vielleicht so: Das Telefongeheimnis verlangt Beachtung, wenn es der Überführung von Straftätern entgegensteht. Aber für ein bisschen Häme kann man das Telefongeheimnis schon mal mit Füßen treten. Oder???
Hallo,
für die Unverstehenden: Ich habe nicht mitgeschnitten, ich habe den kurzen Teil des langen Gesprächs nicht aus dem Funkhaus geschmuggelt, ich habe den kurzen Mitschnitt nicht verlinkt, ich habe nur auf den Link hingewiesen.
Und Straftäter werden nicht von stimmen stimmenimitierenden Kabarettisten überführt.
Kirchen, die im Dorf bleiben, beruhigen den Blutdruck, auch bei selbsternannten sogenannten "Datenschutzbeauftragten"!
auch mal will @datenbeauftragter
http://rapidshare.com/files/145246596/5091846.flv.html
viel interessanter ist allerdings die geschichte zu dem video aka stimme´nimmitator hey^^
Na bitte, sagte ich doch, dass in diesem Fall die sogenannten Datenschutzlecks begrüssenwert sind.
#k.
Hi,
interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es ja eigentlich gerade von der SPD im Zuge des BKA-Gesetzes getreten wird. Vielleicht merken sie ja so, dass es nicht so toll ist.
Eigene Ausführliche Meinung zum Thema hier:
http://www.literaturasyl.de/?p=648
Gruß
AMUNO
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