06 März 2012

Der kranke Begleiter

Wenn man denn körperlich angeschlagen ist und Schwierigkeiten hat, Treppen zu steigen, sucht man bei Gerichten die Möglichkeiten, auf anderem Wege "seinen" Gerichtssaal zu erreichen. Heute hat mich der liebe Kollege Dr. Weise aus Braunschweig begleitet, mit dem ich als ausgewiesenem Steuerspezialisten gerne gemeinsam in Steuerstrafsachen auftrete.

So standen wir nun vor dem Behinderteneingang und mein Kollege klingelte. Ein quäkige Stimme fragte nach seinen Wünschen und er teilte mit, dass er Einlass begehrt. Er wurde gefragt, ob er denn behindert sei.

Seine Atwort, die mich vor Lachen fast von meinem Rollator getrennt hat:

Nein, aber ich habe einen Behinderten dabei!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nun ist Behinderung aber gerade keine Krankheit.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Lieber Werner, hätte ich einen Hut, würde ich ihn ziehen. Ein Kantholz ist ein Kantholz ist ein Kantholz, wobei es nur ein Kantholz mit deinem Humor gibt. Ich drücke die Daumen, dass du ganz bald wieder ohne Rollator die Gerichtssäle erreichst.

Werner Siebers hat gesagt…

@Anonym Aber eine Krankheit kann eine Behinderung mit sich bringen.

@Kerstin Danke für die Blumen, das Kantholz wird so einfach nicht begraben ;-)

 

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