Im Sommer hatte ein Amtsrichter eine angeklagtenverachtende Einstellung gegen einen Menschen, der es wagte, in der Hauptverhandlung zu schweigen. Obwohl Ausgangspunkt ein Strafbefehl mit einer vorbehaltenen Geldstrafe (Geldstrafe auf Bewährung) war und Gespräche geführt wurden, ob das Verfahren nicht sogar anders beendet werden könne, hat der Richter die Keule herausgeholt und dem armen Schwein eine saftige -zu zahlende- Geldstrafe von 250 Tagessätzen aufs Auge gedrückt.
Und nun kam eine der schönsten aller Einstellungen zum Tragen, die Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldbuße deutlich unter der verhängten Geldstrafe.
Der Berufungskammer hatte die Verteidigung ausgewogene Beweisanträge und Erklärungen vorgelegt, die vor allem eins bedeutet hätten: viel Arbeit!
Und schon änderte sich die Einstellung zur Frage einer Einstellung, alle waren zufrieden, niemand hat sein Gesicht verloren - außer dem Amtsrichter, aber der war ja nicht da.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
Wieso hat der Amtsrichter "sein Gesicht verloren", wenn die Berufungskammer aus justizökonomischen Gründen - wie stichhaltig diese auch immer sein mögen - einer Einstellung zustimmt?
Weil es so war.
leider interessiert es die wenigsten Amtsrichter, wenn ihre Entscheidungen aufgehoben werden - bei Revisionen gibt es wenigstens immer einen schönen Druck von den Kollegen, die nun die Sache nochmal machen müssen. Revisionen gegen amtsgerichtliche Urteile sind aber dann doch eher die Minderheit... :\
Der Angeklagte war bestimmt Banker und der Schaden noch im Millionenbereich, macht oefters geile Promiparties und der Tatort war in Niedersachsen. Koennte so gewesen sein, aber auch ganz anders ...
Ich verstehe auch nicht, warum der Amtsrichter sein Gesicht verloren haben soll.
Nur weil die Berufungskammer (mal wieder) keine Lust auf die Beweisaufnahme hatte?
Wohl eher hat die Berufungskammer ihr Gesicht verloren.
Aber der Strafverteidiger schießt wieder gegen das "schwächste" Glied in der Kette.
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