02 Oktober 2008

Eine Anklage wie ein Neglige – ein durchsichtiges Nichts

Man kann, wenn man auf der richtigen Seite steht, ungestraft Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Magdeburg/Außenstelle Halberstadt beleidigen, man kann ihnen Rechtsbeugung vorwerfen, es geschieht nichts, wie leider schon befürchtet werden musste.

Die dortige Staatsanwaltschaft, ein Tollhaus? Das muss man fragen dürfen.

Wenn es nämlich darum geht, zu dokumentieren, dass man die, die auf der falschen Seite stehen, gnadenlos verfolgt, greift man in Halberstadt schon mal zu außergewöhnlichen Methoden, die dann aber gründlich die Beinbekleidung mit unpolitischer bräunlicher Masse füllen.

Man erhebt Anklagen z.B. so schnell, dass das Füllen der Hose mehr als leicht prognostiziert werden kann. Oder, wie jetzt geschehen, erhebt man Anklagen, die so substanzlos sind, dass man sie schon eher in die Nähe eines durchsichtigen Nichts, also eines Negliges rücken kann.

Da wird doch tatsächlich eine Tat angeklagt, die an einem unbekannten Tag vor einem bestimmten Tag aber in nicht verjähter Zeit an einem nicht bekannten Ort stattgefunden haben soll, wobei die Tat aber an diesem unbekannten Ort von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde.

Na Klasse! Es gibt sicher Negliges, die und insbesondere deren Inhalt ansehenswert sein mögen, es gibt aber auch solche, in denen nichts weiter ist, als .. gaaanz heiße Luft!

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