01 Oktober 2008

Ruhender Generalstaatsanwaltschaft sei Dank

Es gibt immer mal wieder Akten, die irgendwo unbearbietet rumliegen und ausgesessen werden. Besonders dankbar bin ich, wenn in Strafsachen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht eine Sache irgendwo vergraben, weil das Argument der Verfahrensdauer als Strafzumessungs-kriterium nicht zu verachten ist.

So wird im Falle einer Aufhebung seines Urteils der ehemalige Betriebsratchef von VW der Generalstaatsanwaltschaft zu Dank verpflichtet sein können, dass dort dessen Akte zur Zeit gehortet wird.

Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss nach seiner Verurteilung wegen der Korruptionsaffäre bei dem Wolfsburger Autobauer weiter auf eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) warten.

Die Akten zu dem Revisions-Verfahren seien noch nicht beim zuständigen 5. Strafsenat in Leipzig eingetroffen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch und bestätigte einen Bericht der „Braunschweiger Zeitung“. Auch dem Generalbundesanwalt liegt der Vorgang noch nicht vor.

Volkert war im Februar wegen seiner tiefen Verstrickung in die VW-Affäre zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte umgehend Revision eingelegt.

Die Zeitung berichtete, Grund für die Verzögerung sei ein Streit um das Protokoll der Sitzung des Braunschweiger Landgerichts vom 18. Februar. Es sei um die Berichtigung des Protokolls gestritten worden. Volkerts Verteidiger, Johann Schwenn, sagte: „Die Protokollführerin hat nicht aufgepasst und meinen Antrag nicht wörtlich mitgeschrieben. In diesem Punkt ist das Protokoll eine Larifari-Mitschrift.“ Jetzt finde sich Schwenns Beweis-Antrag nicht im Gerichtsprotokoll. Die Akten lägen derzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig.


Quelle: newsclick

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