Der Vorsitzende der 5. Strafkammer, Sebastian Bührmann, teilte am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, mit, er habe die Einholung einer Sachverständigenstellungnahme bezüglich der Glaubhaftigkeit von H.s Geständnis beziehungsweise des Widerrufs angeordnet und dafür den Berliner forensischen Psychologen Max Steller gewonnen. "Das mag für alle Beteiligten etwas überraschend sein", sagte der Vorsitzende, "doch wir haben uns Gedanken gemacht."
Mit dieser Entscheidung trägt das Gericht dem Umstand Rechnung, dass sich H. 1998 bereits einmal einer Tat bezichtigt hat, die er nicht begangen hatte. Damals ging es um einen Verkehrsunfall mit zwei Toten, und H. nahm als angeblicher Fahrer des Unglücksfahrzeugs die Schuld auf sich. Tatsächlich hatte er nicht am Steuer gesessen.
Überdies ist H. rauschgiftsüchtig. Unter welchen Umständen und in welchem Zustand er das Geständnis im "Holzklotz-Fall" abgelegt hat, wird in der Hauptverhandlung zu klären sein. Mit der Hinzuziehung des namhaften Aussagepsychologen Steller jedenfalls festigt das Gericht die Grundlage, von der aus es eines Tages sein Urteil über H. sprechen wird.
Quelle: spiegel
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