26 November 2008

Und sie werden stinken wie die Pumas

Als Lehrer könnte man auf den Gedanken kommen, auf Klassenfahrten nicht mehr zu duschen, wenn man die Zusammenfassung des Urteils des Bundessozialgerichts überdenkt. Und der Gedanke, dass solche Urteile den Konflikt Pädagogen - Juristen ein wenig anheizen könnte, mag nicht allzu fern liegen.
Duschen ist Privatsache - auch für Lehrer auf einer Klassenfahrt. In einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil lehnte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit dieser Begründung die Entschädigung einer Lehrerin aus der gesetzlichen Unfallversicherung ab. (Az: B 2 U 31/07 R)
Quelle: AFP


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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Dazu müßten die Lehrer aber das Duschen als sehr gefährlich ansehen...

 

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