21 November 2008

Objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand - egal, in den Knast will ich sie haben

Ein Klassiker - ob Legende oder nicht - soll von einem Fußballer stammen, der einst geäußert haben soll: Brutto, netto - egal, auf die Hand will ich es haben. Damals war das ein Synonym für die Dummheit von einigen Menschen, die mit viel Fußball und wenig Hirn schnelles Geld gemacht haben.

Möglicherweise begibt sich nun ein Oberstaatsanwalt in Gefahr - natürlich völlig zu Unrecht! - im übertragenen Sinne ähnlichen Einordnungen zu unterliegen, wenn er versucht, darzustellen, dass man sich nun neuerdings ohne eigenes Zutun und Wissen quasi automatisch strafbar machen kann.
Oberstaatsanwalt Michael Stork wies darauf hin, dass mit der Novellierung des Sexualstrafrechts der Gesetzgeber jetzt auch Verbreitung und Besitz jugendpornografischer Schriften, das heißt Bilder von sexuellen Handlungen an Minderjährigen, unter Strafe gestellt habe. Auch die freie Verfügbarkeit eines kinder- oder jugendpornografischen Bildes im Internet schütze nicht vor Strafe bis maximal zwei Jahre Freiheitsentzug. Wenn beim Öffnen einer Internetseite Dateien automatisch temporär auf dem Rechner eines Nutzers gespeichert werden, stelle dies bereits einen Besitz im Sinne des Strafgesetzbuches dar.
Quelle: onlinekosten

Aber ein Fuchs ist er doch irgendwie. Für den Fall, dass er bei dieser möglicherweise versuchten Volksverdummung - ein Schelm, der so etwas auch nur denken würde - erwischt werden sollte, hat er ja noch das kleine Türchen, zu behaupten, er habe nicht gemeint, dass man sich damit strafbar mache, sondern nur, dass man einen objektiven Tatbestand erfüllen würde.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Darf dann die Belegschaft der Telekom auch geschlossen in den Knast umziehen? Die pornographischen Daten laufen ja temporär über deren Leitungen.

Anonym hat gesagt…

Tja, diese Annahme hat dann ja auch zur Operation Himmel geführt - link mit nachssagendem Namen, Klick, Thumbnails mit jungen Darstellern, wegklicken -> Durchsuchung. Das ist keine Volksverdummung durch den StA, sondern bestenfalls Beweis dafür, dass selbige auch vor der "Elite" nicht halt macht.

Desperado hat gesagt…

Naja, ich würde mal sagen, der Staatsanwalt wurde offensichtlich unglücklich zitiert. Habe auch einmal ein Zitat eines Staatsanwalts in einer Zeitung gelesen, welches sogar in Anführungszeichen gesetzt wurde und wie folgt lautete: "Der Täter hatte keinen Vorsatz, es kann sich also nur um Totschlag handeln." Das hat der sicher auch im Leben nicht gesagt. Ist natürlich doof, wenn man mit Namensnennung falsch zitiert wird.

Werner Siebers hat gesagt…

Na, na, das angeblich "unglückliche Zitieren" ist ja immer eine schöne Ausrede, die um so auffälliger ist, wenn sie nicht einmal von dem kommt, der zitiert wurde!

 

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