... und zwar eine Klage, zumindest erstinstanzlich, was das spekulierte Endziel, nämlich das Einstreichen der VW-Gewinne, zunächst wieder schwieriger erreichbar erscheinen lässt.
Porsche ist mit seiner Klage vor dem Landgericht Hannover auf Änderung der VW-Satzung gescheitert. Die Stuttgarter pochen darauf, dass Niedersachsen das in der Satzung festgelegte Vetorecht verliert. Demnach genügen 20 Prozent der Stammaktien, um wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung zu blockieren.Diese Vorschrift verhindert, dass Porsche mit eines Tages 75 Prozent der VW-Aktien einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag durchsetzen kann. Bislang benötigt Porsche über 80 Prozent. Die sind bei Fortbestand der Satzung unerreichbar, solange Niedersachsen seine gut 20 Prozent an VW behält. Porsche kündigte nach der Niederlage Berufung an.
Quelle: newsclick
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