Freiheitsberaubung ist hoffentlich nur vorsätzlich begehbar, ich werde es prüfen müssen. Habe ich doch vorhin tatsächlich das Büro nach dem Verlassen von außen abgeschlossen, obwohl ich gesehen habe, dass sich noch einige Personen im Büro aufgehalten haben.
Dass sich darunter keine Person befunden hat, die einen Büroschlüssel bei sich hatte, konnte ich nicht wissen. Unser Mitarbeiter Ali musste dann aus dem Fenster springen, um auf sich aufmerksam zu machen. Gut, dass das noch geklappt hat.
Entschuldigung!
05 November 2007
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