Ein Geschäftsmann aus Coesfeld hat auf eigene Faust Parkgebühren eingetrieben und sich damit eine Anzeige wegen Nötigung eingehandelt. Wie die Polizei mitteilte, hatte eine Frau ihren Wagen auf dem Parkplatz seines Geschäftes abgestellt, obwohl sie keine Kundin war und in der Nähe etwas zu erledigen hatte.
Der Geschäftsmann parkte das Auto der Frau einfach zu. Als die Frau zurückkehrte, verlangte der Mann für das "Parkvergehen" 15 Euro. Die Frau zahlte und forderte eine Quittung. Dann erstattete sie Anzeige bei der Polizei.
Eine unglaubliche Frechheit. Die Dame begeht einen Hausfriedensbruch und nötigt den Geschäftsmann, ungefragt auf seinen Parkraum zu verzichten, um dann ihrerseits an Nötigung zu denken, obwohl der Geschäftsmann natürlich berechtigt sein muss, das Wegfahren zu verhindern, um die Personalien der Hausfriedensbrecherin feststellen zu können und seine Kosten für die Beseitigung der Besitzstörung sichern zu können.
Wer falsch parkt, sollte sich nicht auch noch ins Glashaus setzen.
Selbst wenn die Grenze des Hausfriedensbruchs nicht erreicht ist, hier den Spieß umzudrehen, lässt dümmliche Arroganz vermuten.
9 Kommentare:
Da war doch noch das alte Prinzip: "Wer zuerst anzeigt, gewinnt". Tippe mal, das wird die Dame mit der dicken Hose sein.
Hallo,
ein Unrecht rechtfertigt nicht das nächste.
Gruß
Liegerad-Andreas
Na, ganz so ist das nicht. Hausfriedensbruch ist jdf in unserem (Ö) StGB anders definiert, aber sei's drum: Wo liegt die Nötigung durch die Falschparkerin? Auch "muss" der Geschäftsmann keineswegs berechtigt sein das Wegfahren zu verhindern, eine Ermittlugn der Personalien wird regelmäßig auch über das Kennzeichen möglich sein.
@ingmar
über das Kennzeichen ermittle ich den Halter, aber nicht den schmarotzenden Fahrer. Die Dame beginnt mit dem Spiel der Unerlaubtheiten, deshalb darf sie es nicht gewinnen!
Natürlich ermittelt man über das Kennzeichen "nur" den Halter, aber der Rest ist dann eigentlich nur noch Formsache. Schön, sie durfte dort nicht stehen: aber eignmächtige "Strafmandate" zu verteilen, und unter Setzung eines Verhalten, das Nötigung zumindest nahekommt zu vollstrecken, das kann's auch nicht sein.
Nötigung, im Gegensatz zu Falschparken, ist nicht ohne Grund auch strafrechtlich sanktionierbar, und selbst im Vergleich mit Hausfriedensbruch (den ich hier, wie gesagt, aber nicht verwirklicht sehe), das schwerere Delikt.
"Die Dame begeht einen Hausfriedensbruch und nötigt den Geschäftsmann, ..."
Ich glaube, die beiden Tatbestände müsste man nochmal sauber subsumieren...
und wie soll der arme "genötigte" Mensch die Personalien der Dame feststellen? "Zeigen Sie mir mal Ihren Ausweis!", was die Dame natürlich sofort tun würde, ja? Lächerlich!
Dass ein RA Selbstjustiz predigt, ist eine weitere Merkwürdigkeit...
Diesen Blog tu ich mir nicht weiter an, RSS-Feed unsubscribed.
Vorsicht mit der Zuweisung der Arroganz: Das geht in beide Richtungen, denn beide haben sich falsch verhalten. Ob der Geschäftsmann ob seines Zornes nicht zurechnungsfähig war, weiss ich ja nicht, aber wird er denn ernstens behaupten, er sei durch die Dame genötigt worden, sie zu nötigen?
Ob kostenpflichtiger Privatparkplatz oder kostenpflichtige Parkgarage, ob Absperrung mit Auto oder Schranke, ist doch kaum ein Unterschied.
Der rechtmäßige Parkplatzbesitzer könnte noch eine Preisliste für die unerlaubte Nutzung aushängen.
Machen die Nahverkehrsunternehmen ja auch ähnlich mit dem "erhöhten Beförderungsentgelt".
Vielleicht stellt diese Frau auch Anzeige wegen Nötigung, wenn sie ohne zu bezahlen nicht aus der Tiefgarage rauskommt, nachdem sie zuvor noch problemlos durch die Einfahrt kam.
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