Wenn Staatsanwälte Anklagen erheben, sobald ein Fingerabdruck gefunden wurde und dieser einer bestimmten Person zuzuordnen ist, ohne weitere Ermittlungen zu führen, freut sich der Verteidiger.
So heute beim Amtsgericht Magdeburg. Nach einem Gaststätteneinbruch hatte man einen Fingerabdruck meines Mandanten an einer Innentür gefunden und Anklage erhoben, ohne weitere Fragen zu stellen.
Als der Gastwirt heute als Zeuge bestätigen konnte, dass mein Mandant des öfteren in der Gaststätte verkehrt hat, gab es das, was immer Konsequenz solcher Ermittlungen sein sollte: Einen Freispruch!
09 November 2007
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1 Kommentar:
Nochmal Glück gehabt, was? Kommt ja sonst eher selten vor, daß irgendwelche Leute in einer Kneipe sind.
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