Weil er bei der Anti-G-8-Großdemonstration im Rostocker Stadthafen Anfang Juni einen Plastikzahnschutz mitgeführt haben soll, muss sich ein 20-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Rostock verantworten. Ein Plastikzahnschutz werde als "passive Bewaffnung" gewertet und sei deshalb verboten, begründete die Staatsanwaltschaft die Anklage. Nach Angaben des Amtsgerichts von Donnerstag liegen keine weiteren Anklagepunkte gegen den Mann vor. Die globalisierungskritische Internetplattform Gipfelsoli bezeichnete den Prozess als "Höhepunkt der Reise nach Absurdistan".
Auf der Gegenseite wurde das - siehe hier - von der Staatsanwaltschaft eher locker gesehen. Oder ist da möglicherweise ein gewisser Gradan einseitiger Erblindung eingetreten. Die Polizeibeamten tragen Helme, ist das keine passive Bewaffnung?
1 Kommentar:
Sollte da ein link unter -siehe hier-?
Nach den Erfahrungen in Genua hätte eigentlich jeder Demonstrant eine kugelsichere Weste tragen sollen...
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