Irgendwie habe ich es nicht verstanden. Alle Zeugen waren vernommen. Das Rechtsgespräch führte nicht zu einer Absprache. Klar war, dass ich als Verteidiger das Ziel hatte, eine Bewährung zu ergattern. Klar war auch, dass die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft u.a. wegen Abteilungsleitervorgabe ein solches Ergebnis nicht hinnehmen wollte und konnte.
Deutlich war auch, dass die Kammer der Bewährungsstrafe nicht abgeneigt war.
Dann das Geständnis des Angeklagten.Was nun die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft veranlasst hat, bei einem Strafantrag von 2 Jahren und 3 Monaten geritten hat, die Aufrechterhaltung des Haftbefehls wegen Verdunkelungsgefahr aufrecht zu erhalten, habe ich nicht verstanden und bat die Sitzungsvertreterin um eine Begründung.
Heißer Dampf wär ja was gewesen, aber es kam weniger. Der Mandant war mit der Bewährungsstrafe zufrieden und der Haftbefehl wurde aufgehoben.
06 November 2007
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