Die Anwälte des in der Türkei inhaftierten Schülers Marco W. haben in Antalya Haftbeschwerde eingelegt und einen Befangenheitsantrag gestellt. «Das bislang zuständige Gericht ist nicht unparteiisch, sondern ist von Anfang an von der Schuld des Jungen ausgegangen», sagte Marcos Verteidiger.
Heute sprach mich ein Kollege an, der mich fragte, was ich meine, ob das anders gelaufen wäre, wenn Marcus. W. irgendwann sowohl in der Türkei als auch in Deutschland kompetente Strafverteidiger gehabt hätte.
Meine Antwort verrate ich nicht.
2 Kommentare:
Die Antwort wage ich einfach zu erraten:
Es wäre nicht anders gelaufen!
Schließlich geht es ja um Vergewaltigung. Die Glaubwürdigkeit einer Aussage einer 13-jährigen die natürlich nicht durch die Mutter beeinflußt ist gibt da gewiß schon den Ausschlag.
Da könnte Thomas unter Umständen möglicherweise eventuell sogar recht haben, fürchte ich.
Kommentar veröffentlichen