Wegen Bestechlichkeit muss sich seit heute (25. Februar) der 53 Jahre alte Jura-Professor Thomas A. vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, für insgesamt rund 184 000 Euro 69 Kunden einer Promotionsvermittlung zum Doktortitel verholfen zu haben. Zudem soll er Klausuren und Hausarbeiten von zwei Studentinnen als Gegenleistung für deren sexuelles Entgegenkommen wohlwollend benotet und eine der Studentinnen als studentische Hilfskraft an seinem Lehrstuhl beschäftigt haben.
13Termintage sind anberaumt, ich würde wetten, dass es deutlich mehr werden. Wohl derjenigen, die sich frühzeitig aus dem Verfahren verabschieden konnte.
1 Kommentar:
Allen ist der frühe Ausstieg nicht gelungen: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,537964,00.html
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